Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 39 Monate
Vollzug: unbedingt
Die wesentlichen Elemente der Strafzumessung in diesem Fall umfassen: Strafrahmen und Tatkomponente: Der Strafrahmen reicht von einem Jahr bis 20 Jahren Freiheitsstrafe, verbunden mit einer Geldstrafe von 1 bis 360 Tagessätzen. Der Beschuldigte transportierte eine erhebliche Menge Kokain (über dem Grenzwert für einen schweren Fall), was als erschwerend gewertet wurde. Es wird jedoch berücksichtigt, dass der Beschuldigte als einfacher Kurier auf der untersten Hierarchiestufe des Drogenhandels tätig war, was das Verschulden milderte. Zudem wurde seine Rolle als einmaliger Kurier aus dem Ausland und seine mangelnde Beteiligung an der Drogenorganisation berücksichtigt. Subjektives Verschulden: Der Beschuldigte handelte vorsätzlich in Bezug auf ein Kilogramm Kokain und zumindest eventualvorsätzlich bei der übersteigenden Menge. Eine Bedrohung oder Zwangslage, die der Beschuldigte anführte, wurde nicht glaubhaft gemacht, was die Strafmilderung ausschließt. Stattdessen wurde seine finanzielle Notlage als nicht ausreichend für eine Entschuldigung angesehen, da er die Schulden auch durch reguläre Arbeit hätte begleichen können. Einsatzstrafe: Die hypothetische Einsatzstrafe wurde auf 44 Monate festgelegt, was in Übereinstimmung mit der Menge an Kokain und der Einordnung des Delikts als einmaliger Kurierdienst gerechtfertigt ist. Täterkomponente: Der Beschuldigte hat keine Vorstrafe, was neutral bewertet wurde. Ein bedeutender Strafminderungsfaktor war das Geständnis des Beschuldigten, auch wenn es erst kurz vor der Hauptverhandlung erfolgte. Seine Reue wurde als glaubwürdig eingestuft, obwohl sie in der Berufungsverhandlung nicht erneut betont wurde. Strafminderung: Die Vorinstanz erkannte nur eine geringe Strafminderung aufgrund des Geständnisses an. Das Gericht entschloss sich jedoch, aufgrund der gezeigten Reue eine größere Strafminderung zu gewähren, wodurch die Strafe auf 36 Monate reduziert wurde. Fazit: Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wurde eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten als angemessen erachtet. Zusammengefasst wurde der Beschuldigte aufgrund der Schwere seiner Tat, aber auch seiner Rolle im Drogenhandel und seiner späteren Reue, mit einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten bestraft.