Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 11.01.2023
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Verkauf Konsumeinheiten
Deliktsertrag:
Deliktsdauer (Monate):

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 2g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Nein
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: unbedingt

Zusammenfassung

Tatkomponente: Es handelte sich um eine geringe Drogenmenge von 2.0 Gramm, was eine leichte objektive Tatschwere begründet. Der Wirkstoffgehalt wurde nicht ermittelt, es wurde aber eine eher geringe Reinheit angenommen. Der Wert des verkauften Kokains betrug nur CHF 200, und die reine Wirkstoffmenge lag deutlich unter der Grenze für einen schweren Fall (18 Gramm). Es konnte nur ein einmaliger Verkauf am 27. Mai 2021 nachgewiesen werden, ohne Hinweise auf weitere Verkäufe oder eine besondere Rolle des Beschuldigten im Drogenhandel.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen