Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 30
Vollzug: unbedingt
Tatkomponente: Es handelte sich um eine geringe Drogenmenge von 2.0 Gramm, was eine leichte objektive Tatschwere begründet. Der Wirkstoffgehalt wurde nicht ermittelt, es wurde aber eine eher geringe Reinheit angenommen. Der Wert des verkauften Kokains betrug nur CHF 200, und die reine Wirkstoffmenge lag deutlich unter der Grenze für einen schweren Fall (18 Gramm). Es konnte nur ein einmaliger Verkauf am 27. Mai 2021 nachgewiesen werden, ohne Hinweise auf weitere Verkäufe oder eine besondere Rolle des Beschuldigten im Drogenhandel.