Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 30 Monate
Vollzug: teilbedingt
Die Strafzumessung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Anklage und Strafanträge: Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, während die Anklagebehörde 3 ½ Jahre beantragte und die Verteidigung 14 Monate forderte, wobei sie einen teilweisen Freispruch erwartete. Straftaten: Die Beschuldigte wurde wegen Besitzes, Verkaufs und Vorbereitungen für rund 220 Gramm Kokain verurteilt. Die Vorinstanz unterschied dabei zwischen 210 Gramm für den Verkauf und 8 Gramm, die der minderjährigen Tochter zugänglich gemacht wurden. Strafrahmen und Tatschwere: Objektiv: Zwischen Mai und Juli 2020 handelte die Beschuldigte mit einer erheblichen Menge von über 12-fachem Grenzwert zum schweren Fall. Sie zeigte dabei kriminelle Energie. Subjektiv: Sie handelte aus finanziellen Motiven und ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Käufer. Auch der Missbrauch der Tochter zum Transport des Kokains wurde als schwerwiegend und kindeswohlgefährdend eingestuft. Bemessung der Strafe: Die Vorinstanz setzte eine hypothetische Einsatzstrafe von 30 Monaten an. Durch zusätzliche Delikte und unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips erhöhte sie die Strafe auf 36 Monate. Milderungsgründe: Teilgeständnis und Strafempfindlichkeit wurden berücksichtigt. Aufgrund der psychischen Belastungen und des Verlusts eines Kindes wurde die Strafe um insgesamt 9 Monate reduziert. Endergebnis: Die Strafe wurde auf 24 Monate festgelegt, was den bedingten Vollzug ermöglichte, da die Beschuldigte keine Vorstrafen hat. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.