Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 07.12.2017
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: betr. Missbrauch DVA
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 3724
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 16 Monate

Vollzug: bedingt

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Anklagevorwurfs: Dem Beschuldigten wurde gemäss der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 22. August 2018 vorgeworfen, gewerbsmässigen Diebstahl im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 und 2 StGB sowie gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage im Sinne von Art. 147 Abs. 1 und 2 StGB begangen zu haben. Zusammenfassung der massgebenden Erwägungen für die Strafzumessung (Obergericht): Das Obergericht hat die Strafzumessung des Bezirksgerichts Zürich nicht materiell überprüft, da die Berufung des Beschuldigten ausschliesslich auf die Anordnung der Landesverweisung (Dispositivziffer 6) beschränkt war. Das Obergericht stellte fest, dass das vorinstanzliche Urteil bezüglich der Schuldspruchziffern (2 und 3) und der Strafhöhe (Dispositivziffer 4, 16 Monate Freiheitsstrafe bedingt) in Rechtskraft erwachsen ist (siehe Beschluss Ziffer 1).

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