Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 270
Vollzug: bedingt
Anklagevorwurf: Der Angeklagte wurde wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und Urkundenfälschung angeklagt. Die Taten bezogen sich auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer und Verwaltungsrat der D._____ AG und beinhalteten unter anderem: Überhöhte Rechnungen und unberechtigte Verrechnungen zulasten der D._____ AG. Unrechtmässige Überweisungen von Kontoguthaben der D._____ AG an die E1._____ AG. Bilanzfälschungen, insbesondere durch falsche Angaben zum Warenlager und durch das Unterlassen von Rückstellungen. Massgebende Erwägungen zur Strafzumessung: Das Gericht stufte das Ausmass des durch die ungetreue Geschäftsbesorgung verursachten Schadens als erheblich ein, mit einem Schaden von über 120'000 CHF, mit erheblicher krimineller Energie. Es berücksichtigte, dass der Angeklagte mit seinem Handeln primär das Ziel verfolgte, die finanzielle Situation der E1._____ AG zu verbessern, was sich mittelbar auch für ihn lohnte. Das Gericht erhöhte die hypothetische Einsatzstrafe für die mehrfache Gläubigerschädigung und Urkundenfälschung, wobei sich die Tatbestände in einem gewissen Mass überschnitten. Urteil: Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 250 CHF. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem wurde der Angeklagte zur Zahlung von Schadenersatz an die Geschädigten B._____ und C._____ in Höhe von 58'186 CHF bzw. 73'586.90 CHF zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Gericht reduzierte die Kosten- und Entschädigungsregelung, da der Angeklagte teilweise obsiegte.