Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Urteilsdatum: 27.05.2021
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 1200000
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate

Vollzug: teilbedingt

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Anklagevorwurfs: Dem Beschuldigten A._____ wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat gewerbsmässiger Diebstahl vorgeworfen. Im Zeitraum zwischen dem 18. Februar 2020 und dem 30. April 2020 soll er bei 14 Gelegenheiten insgesamt 14'089 Zigarettenstangen aus dem Warenlager seiner Arbeitgeberin (B._____ AG) entwendet haben. Diese habe er anschliessend weiterverkauft. Die Anklageschrift ist diesem Urteil beigeheftet. Zusammenfassung der massgebenden Erwägungen für die Strafzumessung (Obergericht): Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch des Bezirksgerichts wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Es schloss sich der Würdigung der Vorinstanz an, dass das qualifizierte Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmässigkeit gegeben sei. Die Häufigkeit der Taten (ein Diebstahl alle fünf Tage), die enormen angestrebten und tatsächlich erzielten Einkünfte (Fr. 150'000.– bis Fr. 200'000.–), welche einen namhaften Beitrag zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten darstellten, und die organisatorischen Vorkehrungen für den Abtransport und Weiterverkauf der Zigaretten zeigten ein funktionierendes Deliktsmuster, das einer Geschäftstätigkeit oder einem berufsmässigen Handeln gleichkam. Der Vorsatz zur gewerbsmässigen Tatbegehung war gegeben. Hinsichtlich der Strafzumessung selbst übernahm das Obergericht die unangefochtenen Dispositivziffern der Vorinstanz (36 Monate Freiheitsstrafe, teilbedingt).

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