Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Uster
Urteilsdatum: 07.04.2022
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Ja
Bandenmässig: Ja
Deliktssumme: 75000
Nebenverurteilungsscore: 7
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 26 Monate

Vollzug: unbedingt

Zusammenfassung

Anklagevorwurf: Dem Beschuldigten A._____ wurde vorgeworfen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2020 bis zum 11. November 2020 gemeinsam mit einem Mittäter diverse Einbruchdiebstähle begangen zu haben. Dabei wurde Deliktsgut im Wert von ca. CHF 75'000 erbeutet und ein Sachschaden von rund CHF 16'500 verursacht. Weiter wurde ihm mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch und Verweisungsbruch vorgeworfen, da er trotz einer bereits bestehenden Landesverweisung erneut in die Schweiz eingereist war. Die Staatsanwaltschaft qualifizierte den Diebstahl als gewerbs- und bandenmässig. Massgebende Erwägungen für die Strafzumessung (Obergericht): Die Strafzumessung des vorinstanzlichen Gerichts (Bezirksgericht Uster) wurde vom Obergericht nicht in Frage gestellt, da diese im Rahmen der Berufung nicht angefochten wurde. Die massgebenden Erwägungen des Obergerichts konzentrierten sich einzig auf die Frage der Ausschreibung der angeordneten Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS).

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