Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 30
Vollzug: bedingt
Anklagevorwurf: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines Antrags auf wirtschaftliche Sozialhilfe am 3. Dezember 2017 auf einem Formular zur Einkommens- und Vermögensdeklaration verschwiegen zu haben, dass er zu diesem Zeitpunkt noch über finanzielle Mittel in Höhe von CHF 2'563.09 auf einem nicht deklarierten Privatkonto verfügte. Dadurch soll ihm die Sozialbehörde Zürich irrtümlich zu hohe Unterstützungsleistungen gewährt haben. Dem Beschuldigten sei dabei bewusst gewesen, dass sich die Sozialen Dienste im Irrtum befanden und seine Angaben nicht ohne weiteres überprüfen konnten.