Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Bülach
Urteilsdatum: 08.03.2022
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Diebstahl
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 5306
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 9 Monate

Vollzug: unbedingt

Zusammenfassung

Anklagevorwurf: Der Anklagevorwurf betrifft mehrfachen Diebstahl im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB sowie mehrfachen Hausfriedensbruch im Sinne von Art. 186 StGB. Im Einzelnen umfasste die Anklage verschiedene Diebstähle und Hausfriedensbrüche in unterschiedlichen Geschäften und Ortschaften. Ein Verfahren wegen geringfügigen Diebstahls wurde eingestellt. Massgebende Erwägungen für die Strafzumessung (Obergericht): Das Obergericht bestätigte im Wesentlichen das von der Vorinstanz ausgesprochene Strafmass von 9 Monaten Freiheitsstrafe, modifizierte jedoch die Vollzugsmodalitäten und ordnete eine ambulante Massnahme an. Sanktionsart: Das Gericht hielt an der Verhängung einer Freiheitsstrafe fest, da die Beschuldigte trotz vier einschlägiger Vorstrafen und laufender Probezeiten immer wieder rückfällig wurde. Bisherige Geldstrafen und bedingte Strafvollzüge hatten keine ausreichende präventive Wirkung gezeigt. Eine Freiheitsstrafe erschien im Sinne der Zweckmässigkeit und präventiven Effizienz geboten (Art. 41 Abs. 1 lit. b StGB). Zusatzstrafe: Das Gericht berücksichtigte eine frühere unbedingte Geldstrafe aus einem Strafbefehl vom 13. September 2019. Da die Strafart für die neu zu beurteilenden Delikte (Freiheitsstrafe) von der früheren Strafe abwich, konnte keine Zusatzstrafe gebildet werden. Stattdessen wurden die vor und nach dem früheren Urteil begangenen Taten getrennt behandelt und die daraus resultierenden Freiheitsstrafen addiert. Strafzumessung der einzelnen Taten: Objektive Tatschwere: Diebstahlsummen variierten von gering (z.B. Fr. 348.–, Fr. 449.–, Fr. 588.–, Fr. 825.–) bis nicht unerheblich (z.B. Fr. 1'116.40, Fr. 1'980.–). Die Vorgehensweise (Verstecken von Ware, Entfernen von Sicherungen) wurde als planmässig, routiniert und durchdacht bewertet, auch wenn keine besonders raffinierten Vorkehrungen getroffen wurden. Die kriminelle Energie wurde als nicht sehr gross eingeschätzt. Hausfriedensbrüche wurden als Begleitdelikte zum Diebstahl gesehen, wobei wiederholte Verstösse gegen Hausverbote als verschuldenserhöhend galten. Subjektive Tatschwere: Die Beschuldigte handelte direktvorsätzlich. Als Beweggrund wurden nicht finanzielle Notlagen, sondern egoistische Motive zur Stimmungsaufhellung und Selbstwertbestätigung aufgrund von Traurigkeit, Vereinsamung und Verlassenheit festgestellt. Schuldfähigkeit: Eine leicht verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung und rezidivierenden depressiven Störung wurde berücksichtigt. Nachtatverhalten: Geständnisse trugen nur marginal zur Strafminderung bei, da die Beweislage erdrückend war. Die Erklärung der Delinquenz mit dem psychischen Zustand wurde als Externalisierung der Verantwortung gesehen. Das sofortige Wiederauffälligwerden nach Einvernahmen wurde negativ bewertet. Täterkomponente: Die belastete strafrechtliche Vorbelastung mit vier einschlägigen Verurteilungen (teilweise während laufender Probezeiten und Strafverfahren) wurde als erheblich straferhöhend gewichtet. Belastende Kindheitserlebnisse und körperliche Erkrankungen wirkten leicht strafmindernd. Gesamtstrafe: Durch die Addition der ermittelten Freiheitsstrafen für die Taten vor und nach dem Strafbefehl vom 13. September 2019 ergab sich eine Gesamtstrafe von 11 Monaten. Aufgrund des Verschlechterungsverbots hielt das Gericht jedoch an den von der Vorinstanz ausgesprochenen 9 Monaten Freiheitsstrafe fest. Widerruf: Der bedingte Vollzug von zwei früheren Geldstrafen (aus den Jahren 2016 und 2018) wurde widerrufen, da die Beschuldigte trotz laufender Probezeiten wiederholt einschlägig delinquiert hatte und sich als unbelehrbar erwiesen hatte.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen