Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Winterthur
Urteilsdatum: 11.07.2022
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 16500
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 180

Vollzug: bedingt

Zusammenfassung

Zusammenfassung Anklagevorwurf und massgebende Erwägungen für die Strafzumessung (Obergericht): Anklagevorwurf: Dem Beschuldigten A._____ wurde vorgeworfen, sich des Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 StGB sowie des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe im Sinne von Art. 148a Abs. 1 StGB schuldig gemacht zu haben. Gemäss Anklageschrift (die dem Urteil beigeheftet ist, aber im vorliegenden Text nicht vollständig enthalten war) ging es um die Nichtdeklaration von Nebeneinkünften und Krankenkassengutschriften, wodurch er unrechtmässig Sozialhilfeleistungen bezog. Massgebende Erwägungen für die Strafzumessung (Obergericht): Das Obergericht hat die Strafzumessung des vorinstanzlichen Urteils (Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 10.– bedingt mit 4 Jahren Probezeit und Busse von Fr. 1'000. –) als rechtskräftig festgestellt und nicht neu beurteilt

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