Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Bülach
Urteilsdatum: 02.09.2022
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Betrug
Mehrfach: Nein
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 15000
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 7 Monate

Vollzug: bedingt

Zusammenfassung

Zusammenfassung der Anklagepunkte: Betrug: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, einen Privatkläger getäuscht zu haben, indem er vorgab, eine originale Armbanduhr der Marke B._____ zu besitzen und beschaffen zu können, während er in Wirklichkeit Fälschungen lieferte. Vergehen gegen das Markenschutzgesetz: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, gefälschte Uhren mit der Marke der Uhrenherstellerin B._____ in Verkehr gebracht zu haben. Mehrfache versuchte Nötigung: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, den Privatkläger 2 durch Drohungen (u. a. Androhung von Gewalt) zur Zahlung einer ausstehenden Forderung zu veranlassen. Erwägungen zur Strafzumessung (aus dem Urteil): Das Gericht sprach den Beschuldigten im Berufungsverfahren vom Vorwurf des Betrugs frei. Die Strafzumessung erfolgte aufgrund des Schuldspruchs wegen Vergehens gegen das Markenschutzgesetz und mehrfacher versuchter Nötigung. Die Einsatzstrafe wurde für die mehrfache versuchte Nötigung (140 Tagessätze) festgelegt, wobei der geringere Erfolg des Versuchs berücksichtigt wurde. Diese Einsatzstrafe wurde um eine Einzelstrafe für das Vergehen gegen das Markenschutzgesetz (30 Tagessätze) erhöht, was zur Gesamtstrafe von 170 Tagessätzen führte. Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe wurde das Einkommen, die Unterhaltspflichten und die Krankenkassenprämien berücksichtigt, was zu einem Tagessatz von CHF 170 führte. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren.

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