Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 20 Monate
Vollzug: bedingt
Der Beschuldigte wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Betrug: Die Deliktssumme betrug rund CHF 495'000.– und lag damit nahe am Maximalbetrag der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Der Beschuldigte profitierte davon in nicht unerheblichem Umfang. Seine Tatbegehung war wenig raffiniert und beschränkte sich auf eine einzelne Handlung, die jedoch den Haupttäter maßgeblich unterstützte. Er verschaffte sich durch die Tat einen finanziellen Vorteil und nahm den Missbrauch des Covid-19-Kredits bewusst in Kauf. Das Verschulden wurde als „nicht mehr leicht“ eingestuft, allerdings relativiert durch seine Rolle als Gehilfe. Die Einsatzstrafe hierfür wurde auf 12 Monate festgesetzt. Urkundenfälschung: Der Beschuldigte bestätigte wahrheitswidrige Angaben in der Kreditvereinbarung, wodurch der Kredit bewilligt wurde. Obwohl die Tat nicht besonders ausgeklügelt war, stellte sie angesichts des angestrebten Vorteils kein Bagatelldelikt dar. Die objektive Schwere wurde als „noch eher leicht“ gewertet, jedoch nicht durch subjektive Faktoren gemildert. Eine isolierte Freiheitsstrafe von 6 Monaten wurde als angemessen erachtet. Gesamtstrafzumessung: Da die Urkundenfälschung als Mittel zur Betrugsbegehung diente, wurde die Strafe durch Asperation um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate erhöht. Persönliche Umstände des Beschuldigten beeinflussten die Strafe nicht, und sein mangelndes Geständnis sowie fehlende Reue wirkten sich nicht strafmindernd aus.