Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Winterthur
Urteilsdatum: 11.05.2023
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: unbekannt
Hauptdelikt: Veruntreuung
Mehrfach: Ja
Gewerbsmässig/qualifiziert: Nein
Bandenmässig: Nein
Deliktssumme: 34090
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 8 Monate

Vollzug: bedingt

Zusammenfassung

Tatkomponente Tatverlauf und Schadenshöhe: Die Beschuldigte veruntreute während knapp 2,5 Monaten 21 Mal Tageseinnahmen von Fr. 305.35 bis Fr. 4'322.25 (meist ca. Fr. 1'300–1'700), insgesamt Fr. 34'090.40. Die Deliktsanzahl war durch die Kündigungsfrist begrenzt. Tatmittel und Deliktsausführung: Es lag ein Missbrauch eines auf Vertrauen basierenden, unkontrollierten Systems vor, ohne besondere Manipulationen wie Urkundenfälschung. Keine besonders hohe kriminelle Energie erkennbar. Subjektives Tatverschulden: Die Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus rein finanziellen Motiven. Die Motivation mindert das objektive Verschulden nicht. Tatverschulden: Das Verschulden wird im Rahmen des Möglichen als noch leicht qualifiziert. Unter Berücksichtigung der Mehrfachtat erscheint eine Einsatzstrafe von 210 Tagen angemessen (Art. 49 Abs. 1 StGB). Täterkomponente und persönliche Verhältnisse Vorstrafen: Zwei nicht einschlägige Vorstrafen (je 5 Tagessätze) wirken sich leicht straferhöhend aus. Strafzumessungsneutrale Faktoren: Weitere Aspekte bleiben neutral für die Strafzumessung. Familiäre Situation als Strafminderung: Aufgrund des Todes ihres Ehemannes ist die Beschuldigte alleinerziehende Mutter von vier kleinen Kindern. Dies stellt eine überdurchschnittliche Betroffenheit bei einem Freiheitsentzug dar, was strafmindernd berücksichtigt wird. Strafreduktion um 35 Tage: Die Strafe wird aus sozialen Härtegründen auf 180 Tage Freiheitsstrafe bzw. 180 Tagessätze Geldstrafe reduziert.

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen