Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 24 Monate
Vollzug: bedingt
Anklagevorwurf: Dem Beschuldigten A._____ wurde von der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vorgeworfen, im Zeitraum von Oktober 2003 bis April 2005 als Gesellschafter und Geschäftsführer der D._____ GmbH, welche Vermögensverwaltungsaufträge für die Kunden E., C. und B._____ (Privatkläger) ausführte, seine Treue- und Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Konkret umfassten die Anklagevorwürfe (gemäss der vom Obergericht präzisierten Anklageschrift): Mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB): Verletzung der Treue- und Sorgfaltspflicht durch übermässige Umschichtung der Anlagekonten der Kunden B., C. und E._____ mit dem Ziel, möglichst umfangreiche Retrozessionen von der Bank G._____ zu erhalten und damit ein höheres Einkommen zu erzielen (Bereicherungsabsicht). Verletzung der Treuepflicht durch mangelnde Transparenz gegenüber der Kundin C._____ bezüglich eingetretener Verluste und Vermögensminderung. Verletzung der Treue- und Sorgfaltspflicht durch wirtschaftlich sinnlose Transaktionen. Verursachung eines in der Anklage bezifferten Schadens bei den Kunden. Mehrfache qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2 StGB), eventualiter ungetreue Geschäftsbesorgung: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, die im Rahmen der Vermögensverwaltungstätigkeit für den Privatkläger B._____ empfangenen Retrozessionen nicht abgerechnet und nicht an diesen herausgegeben zu haben. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten dazu verpflichtet, der Privatklägerschaft Fr. 806146 Schadenersatz zu bezahlen.