Fall PE19.021197

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de l’Est vaudois
Urteilsdatum: 07.03.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Nebenverurteilungsscore: 7
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Handel
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): 12

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 18g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Ja
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Ja

Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte betrieb über mehrere Monate hinweg gewerbsmässigen Strassenhandel mit Kokain (mindestens 18 g reiner Wirkstoff) und beging daneben gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Diebstähle, Waffendelikte sowie Verkehrsdelikte im Zustand der Fahrunfähigkeit.

Zusammenfassung

Der Schweizer Staatsangehörige X.________ (geboren 1993) handelte zwischen 2019 und 2021 im Kanton Waadt wiederholt mit Kokain. Trotz laufender Vorstrafen und Probezeiten verkaufte er Betäubungsmittel an diverse Konsumenten, wobei die Gesamtmenge den Grenzwert des schweren Falls von 18 Gramm reinem Kokainhydrochlorid erreichte. Neben dem Drogenhandel beging der Beschuldigte gewerbsmässigen Betrug (Online-Bestellungen auf fremde Namen), Diebstähle von Elektrovelos, Delikte gegen das Waffengesetz (Besitz verbotener Waffen) sowie mehrere Fahrten im Zustand der Fahrunfähigkeit unter Alkohol- und Drogeneinfluss ohne Führerausweis. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois verurteilte den Beschuldigten am 7. März 2022 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a BetmG), gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB), Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB), Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Strassenverkehrsgesetz sowie Betäubungsmittelübertretungen. Unter Einrechnung von 18 Monaten widerrufenen bedingten Vorstrafen verhängte die Vorinstanz eine Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten unbedingt sowie eine Verbindungsbusse von CHF 300.-. Für die Neudelikte entfielen nach Abzug der Vorstrafen 30 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois. Er beantragte Teilfreisprüche von einzelnen Betm-Vorwürfen sowie eine Reduktion der Gesamtfreiheitsstrafe auf maximal 39 Monate. Er machte geltend, dass die Drogenmengen zu hoch geschätzt worden seien und er sich seit dem erstinstanzlichen Urteil in therapeutischer Behandlung befinde. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils und Abweisung der Berufung. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung am 27. Februar 2023 vollumfänglich ab und bestätigte die Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten unbedingt. Das Gericht legte die Strafzumessung detailliert dar: Für das schwerste Delikt – die qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG – setzte es eine Einsatzstrafe von 15 Monaten fest. Unter Asperationsgesichtspunkten (Art. 49 Abs. 1 StGB) schärfte das Gericht die Strafe für den gewerbsmässigen Betrug um 6 Monate, für die SVG-Delikte um 7 Monate, für das Waffendelikt um 1 Monat und für die drei Velodiebstähle um 3 Monate auf insgesamt 32 Monate Freiheitsstrafe für die neuen Taten. Hinzuzurechnen waren 18 Monate aus den widerrufenen Vorstrafen, was rechnerisch 50 Monate ergab, welche aufgrund des Verschlechterungsverbots auf die erstinstanzlich ausgesprochenen 48 Monate unbedingt festgesetzt wurden.

Bemerkungen

Vorinstanz verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten, welche 18 Monate widerrufene bedingte Vorstrafen (15 Monate TC Est vaudois 22.11.2017 + 3 Monate MP Nord vaudois 20.08.2018) enthielt. Nach dem Zweistufenprinzip beträgt die Freiheitsstrafe für die Neudelikte 30 Monate FS unbedingt (48M - 18M; Berufungsurteil bestätigte 48M Gesamtstrafe). Einsatzstrafe BetmG: 15 Monate; Asperation neue Taten: +15 Monate (bzw. 17M rechnerisch vor Deckelung auf 48M). Nebenverurteilungsscore 7: gewerbsmässiger Betrug (+2), Diebstahl (+1), LArm (+1), LCR mehrfach (+3).

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