Fall PE22.005018

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de La Broye et du Nord vaudois
Urteilsdatum: 02.05.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Verkauf Konsumeinheiten
Deliktsertrag: 60
Deliktsdauer (Monate): 1

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 1g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Nein
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 3 Monate

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der vorbestrafte Beschuldigte verkaufte in Yverdon-les-Bains zwei Kügelchen Kokain (0,97 g brutto) für CHF 60.- an einen Konsumenten und hielt sich rechtswidrig ohne gültige Papiere in der Schweiz auf.

Zusammenfassung

Der guineische Staatsangehörige C.________ (geboren 1999) reiste illegal in die Schweiz ein und hielt sich ohne Aufenthaltstitel im Kanton Waadt auf. Am 16. März 2022 veräusserte er in Yverdon-les-Bains zwei verkaufsfertig abgepackte Kügelchen Kokain mit einem Bruttogewicht von 0,97 Gramm gegen ein Entgelt von CHF 60.- an einen Abnehmer. Bei der anschliessenden Polizeikontrolle wurden bei ihm die aus dem Drogenverkauf stammenden CHF 60.- sowie weiteres Bargeld sichergestellt. Das Tribunal de police de l'arrondissement de La Broye et du Nord vaudois verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 2. Mai 2022 wegen einfacher Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c und d BetmG) sowie rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 Abs. 1 lit. b LEI) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen (3 Monaten), unter Anrechnung von einem Tag Haft. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois. Er beantragte die Herabsetzung der Freiheitsstrafe auf 30 Tage. Er berief sich auf die sehr geringe Drogenmenge und seine schwierige wirtschaftliche Lage. Das Ministère public stellte keinen formellen Gegenantrag. Die Cour d'appel pénale hiess die Berufung am 30. September 2022 teilweise gut. Sie erwog, dass das Verschulden angesichts der geringen Menge unter einem Gramm Kokain leicht wiege, wenngleich der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft war. Unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips für das Ausländerrechtsdelikt reduzierte das Gericht die Freiheitsstrafe von 90 Tagen auf 60 Tage (2 Monate) unbedingt. In den strukturierten Datenbankfeldern bleibt gemäss Vorinstanz-Prinzip die erstinstanzliche Strafe von 3 Monaten (90 Tagen) unbedingt hinterlegt.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal de police vom 02.05.2022: 90 Tage (3 Monate) FS unbedingt. Cour d'appel pénale VD reduzierte die Strafe auf 60 Tage (2 Monate) unbedingt. Strukturierte Felder bilden die Vorinstanz ab. Drogenmenge: 0,97 g Kokaingemisch (2 Kügelchen). Nebenverurteilungsscore 1: AIG Art. 115 (+1).

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