Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 72 Monate (6 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte beteiligte sich führend an einem internationalen Drogennetzwerk zwischen den Niederlanden und der Schweiz und organisierte die Einfuhr und Verteilung von über 15,4 kg reinem Kokain sowie grossen Mengen Methamphetamin.
Der aus der Dominikanischen Republik stammende Beschuldigte E.________ (geboren 1989) nahm zwischen 2020 und Ende 2021 eine zentrale Schlüsselrolle in einer transnational organisierten Drogenbande ein. Die Organisation schmuggelte im grossen Stil Kokain und Methamphetamin aus den Niederlanden in die Westschweiz. Dem Beschuldigten wurde der Transport und Umschlag von mindestens 15,4 Kilogramm reinem Kokain sowie beträchtlichen Mengen synthetischer Drogen nachgewiesen. Er koordinierte Drogenkuriere, beschaffte Versteckfahrzeuge und regelte die Übergaben an Zwischenhändler in den Kantonen Waadt und Genf. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de Lausanne verurteilte den Beschuldigten am 16. Dezember 2022 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (mengen-, banden- und gewerbsmässig begangen nach Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a–c BetmG), rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 LEI) sowie Betäubungsmittelübertretung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren (72 Monaten) unbedingt, einer Verbindungsbusse von CHF 300.- und einer Landesverweisung von 10 Jahren mit SIS-Ausschreibung. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois. Er beantragte eine wesentliche Strafminderung auf höchstens 36 Monate unter Gewährung des teilbedingten Vollzugs sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Er rügte eine unrichtige Feststellung seiner Hierarchiestufe und machte geltend, kein Bandenmitglied gewesen zu sein. Das Ministère public schloss auf Abweisung der Berufung. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung am 8. August 2023 vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Gericht stellte fest, dass die kriminelle Energie und die Verschuldensschwere ausserordentlich hoch waren: Mit über 15 Kilogramm reinem Kokain wurde die Schwelle des schweren Falles um mehr als das 850-Fache überschritten. Der Beschuldigte agierte mit ausgefeilter krimineller Logistik aus reinem Gewinnstreben. Die Freiheitsstrafe von 6 Jahren unbedingt war tat- und schuldangemessen; die 10-jährige Landesverweisung war zwingend.
Vorinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Lausanne vom 16.12.2022: 6 Jahre (72 Monate) FS unbedingt, 10 Jahre Landesverweisung. Cour d'appel pénale VD bestätigte das Urteil am 08.08.2023 vollumfänglich. Reinstoffmenge: 15,4 kg reines Kokain. Nebenverurteilungsscore 1: AIG Art. 115 (+1).