Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 15 Monate (1 Jahr 3 Monate)
Vollzug: bedingt
Die Beschuldigte transportierte und begleitete als Kurierin Kokainlieferungen mit einer Gesamtmenge von 284 g (wovon 100,3 g netto bei der Festnahme sichergestellt wurden) und hielt sich rechtswidrig in der Schweiz auf.
Die spanische Staatsangehörige dominikanischer Herkunft D.________ (geboren 1997) reiste im Herbst 2020 in die Schweiz ein und beteiligte sich als Kurierin und Begleitperson an Drogentransporten ihres Lebenspartners. Insgesamt war sie an der Beförderung und Bereitstellung von 284 Gramm Kokaingemisch beteiligt. Bei der gemeinsamen Festnahme am 19. November 2020 wurden 100,3 Gramm Kokain (netto) sowie Bargeld und eine Handfeuerwaffe bei ihrem Begleiter sichergestellt. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois verurteilte die Beschuldigte am 23. November 2022 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (mengenmässig begangen nach Art. 19 Abs. 1 lit. b–d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG) sowie rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 LEI) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren (unter Anrechnung von 249 Tagen Untersuchungshaft). Gegen dieses Urteil erhob die Staatsanwaltschaft Berufung an die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois und verlangte eine Verschärfung der Freiheitsstrafe sowie den Ausspruch einer Landesverweisung. Die Beschuldigte schloss auf Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung der Staatsanwaltschaft am 9. Juni 2023 vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Gericht erwog, dass die Rolle der Beschuldigten untergeordnet war und sie unter dem Einfluss ihres Partners handelte. Die verhängte Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit bedingtem Strafaufschub trug ihrer Ersttäterschaft, der gezeigten Reue und ihrer untergeordneten Gehilfenschaft sachgerecht Rechnung. Auch auf eine Landesverweisung durfte in Würdigung der Verhältnismässigkeit verzichtet werden.
Vorinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de l'Est vaudois vom 23.11.2022: 15 Monate FS bedingt (Probezeit 5 Jahre). Cour d'appel pénale VD bestätigte das Urteil am 09.06.2023 vollumfänglich (Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen). Drogenmenge: 284 g Kokaingemisch (100,3 g sichergestellt). Nebenverurteilungsscore 1: AIG Art. 115 (+1).