Fall AARP/434/2025

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 08.05.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Grosshandel
Deliktsertrag: 150000
Deliktsdauer (Monate): 18

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 3.1kg, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Ja
Gewerbsmässig (lit. c): Ja
Anstaltentreffen: Ja
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 84 Monate (7 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte operierte als Drahtzieher eines Drogennetzwerks im Grosshandel mit 3,1 kg reinem Kokain und synthetischen Drogen, wusch Drogengelder im sechsstelligen Bereich und organisierte den Vertrieb in der Westschweiz.

Zusammenfassung

Der ausländische Beschuldigte A______ leitete und koordinierte über rund anderthalb Jahre hinweg eine kriminelle Drogenhandelsorganisation in Genf und Nachbarkantonen. Dem Netzwerk wurde der Umschlag von über 3,1 Kilogramm reinem Kokain sowie weiteren Mengen an Cannabisprodukten nachgewiesen. A______ steuerte die Beschaffung, organisierte Zwischenlager und wies Kuriere und Dealer an. Die aus dem Handel resultierenden Gewinne im Umfang von über CHF 150'000.- schleuste er über Scheinpersonen und Geldwäschereikanäle ins Ausland ab. Bei der Zerschlagung der Gruppe wurden erhebliche Mengen Drogen und Bargeld sichergestellt. Das Tribunal correctionnel de Genève (JTCO/50/2024) sprach den Hauptbeschuldigten A______ am 8. Mai 2024 der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG (mengen- und bandenmässig begangen nach Art. 19 Abs. 1 lit. b–d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG) sowie der Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren (84 Monaten) unbedingt und ordnete eine Landesverweisung von 5 Jahren an. Zwei Mitangeklagte (C______ und E______) wurden zu milderen Strafen verurteilt. Gegen dieses Urteil erhoben alle Verurteilten Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. A______ verlangte Teilfreisprüche von einzelnen Verkaufsakten sowie eine deutliche Strafreduktion auf maximal 4 Jahre. Er rügte die Beweiswürdigung und die Feststellung seiner Führungsrolle. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Chambre pénale d'appel et de révision wies die Berufung von A______ am 28. November 2025 im Strafmass vollumfänglich ab und bestätigte die Freiheitsstrafe von 7 Jahren (84 Monaten) unbedingt sowie die 5-jährige Landesverweisung. Das Gericht erwog, dass das Verschulden angesichts der führenden Rolle im organisierten Grosshandel, der Reinstoffmenge von über 3 kg reinem Kokain und der rücksichtslosen Gewinnsucht extrem schwer wog. Die Einsatzstrafe von 7 Jahren Freiheitsstrafe war tat- und schuldangemessen; Strafminderungsgründe lagen nicht vor.

Bemerkungen

Erfassung korrigiert auf Haupttäter A______: Vorinstanz verhängte 7 Jahre (84 Monate) FS unbedingt (vormals war fälschlich die Mitangeklagte C______ mit 36 Monaten teilbedingt erfasst). Reinstoffmenge: 3,1 kg reines Kokain. Chambre pénale d'appel GE bestätigte die 84 Monate FS am 28.11.2025. Nebenverurteilungsscore 2: Geldwäscherei (+1), AIG (+1).

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