Fall AARP/368/2025

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 28.03.2025
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Transport
Deliktsertrag: 1800
Deliktsdauer (Monate): 3

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 120g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Ja
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Ja

Besonderheiten:
  • Versuch
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte verkaufte zwischen Juli und September 2024 in Genf gewerbsmässig 120 g Kokain (hoher Reinheitsgrad) im Strassenhandel und beging mehrere Diebstähle, Sachbeschädigungen und Einbrüche.

Zusammenfassung

Der ausländische Beschuldigte A______ handelte im Sommer 2024 auf den Strassen von Genf gewerbsmässig mit Kokain. Über einen Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten veräusserte er mindestens 120 Gramm Kokain an Konsumenten zu einem Grammpreis von CHF 70.-, wobei er pro 10 Gramm eine Händlerprovision von CHF 150.- sowie Drogen für den Eigenkonsum behielt. Die Kokainproben wiesen einen Strassenreinheitsgrad von über 80 % auf, womit die Menge den Grenzwert des schweren Falles deutlich überstieg. Daneben verübte er mehrere Einbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen und hielt sich ohne Bewilligung in der Schweiz auf. Das Tribunal de police de Genève sprach den Beschuldigten am 28. März 2025 (JTDP/362/2025) der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG), des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, des rechtswidrigen Aufenthalts sowie der Betm-Übertretung schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten (als Zusatzstrafe zu einem Urteil des Jugendgerichts Bern), einer Busse von CHF 300.- und einer Landesverweisung von 5 Jahren. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. Er beantragte einen Teilfreispruch vom Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung und eine deutliche Strafmilderung. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Chambre pénale d'appel et de révision hiess die Berufung am 9. Oktober 2025 nur in einem nebensächlichen Punkt sehr teilweise gut (Freispruch für zwei kurze Randzeiträume), bestätigte jedoch den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung für die Kernzeit sowie die Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten unbedingt und die 5-jährige Landesverweisung. Das Gericht erwog, dass die Tatschwere durch die Drogenmenge und die Begleitkriminalität geprägt war und der unbedingte Vollzug wegen Rückfallgefahr zwingend war.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal de police de Genève vom 28.03.2025: 18 Monate FS unbedingt, 5 Jahre Landesverweisung. Chambre pénale d'appel GE bestätigte die Strafe von 18 Monaten am 09.10.2025. Drogenmenge: 120 g Kokain (hoher Reinheitsgrad). Nebenverurteilungsscore 4: Diebstahl (+1), Sachbeschädigung (+1), Hausfriedensbruch (+1), AIG (+1).

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen