Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)
Vollzug: teilbedingt
Der Beschuldigte besass und veräusserte in Genf Heroin (insgesamt rund 170 g brutto; Reinheit bis 49,4 %) und 167 g Marihuana im Strassenhandel und hielt sich rechtswidrig ohne Bewilligung in der Schweiz auf.
Der ausländische Beschuldigte A______ handelte im Sommer und Herbst 2023 in Genf mit harten und weichen Betäubungsmitteln. Bei gezielten Observationen und bei seiner Festnahme wurden bei ihm mehrere Tranchen Heroin sichergestellt, namentlich ein Beutel mit 135 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad 17,9 % bis 26,1 %) sowie ein weiterer Beutel mit 34,5 Gramm Heroin (hoher Reinheitsgrad von 49,4 %, entsprechend über 17 Gramm reinem Heroin), womit die Schwelle des schweren Falles von 12 Gramm reinem Heroin überschritten war. Zudem besass er 167 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf und hielt sich ohne Bewilligung in der Schweiz auf. Das Tribunal de police de Genève verurteilte den Beschuldigten am 22. November 2023 (JTDP/1495/2023) wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG) sowie rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 LEI) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wovon 9 Monate unbedingt vollzogen und 9 Monate bei einer Probezeit von 3 Jahren teilbedingt aufgeschoben wurden, sowie zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. Er bestritt den qualifizierten Heroinbesitz für einen Teilvorwurf und verlangte eine Reduktion der Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung. Die Chambre pénale d'appel et de révision hiess die Berufung am 23. Mai 2024 teilweise gut. Sie sprach ihn von einer Teilmenge frei, bestätigte jedoch die Widerhandlung gegen das BetmG und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 10 Monate (teilbedingt). Die strukturierten Datenbankfelder bilden gemäss Vorinstanz-Prinzip das Urteil des Tribunal de police mit 18 Monaten teilbedingt ab.
Vorinstanzliches Urteil des Tribunal de police de Genève vom 22.11.2023: 18 Monate FS teilbedingt (9M fest / 9M bed., Probezeit 3 Jahre), 5 Jahre Landesverweisung. Chambre pénale d'appel GE reduzierte die Strafe am 23.05.2024 auf 10 Monate FS. Drogenmengen: ca. 170 g Heroin brutto (über 17 g rein), 167 g Marihuana. Nebenverurteilungsscore 1: AIG (+1).