Fall AARP/201/2022

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 07.12.2021
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: weiblich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Handel
Deliktsertrag: –
Deliktsdauer (Monate): 12

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 1.2kg, rein
  • Marihuana, 552g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Ja
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 30 Monate (2 Jahre 6 Monate)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte handelte im Kanton Genf mit 1,2 kg reinem Kokain und über 550 g Marihuana, besass unberechtigt Waffenmunition und beging schwerwiegende Verkehrsregelverletzungen sowie Drohungen.

Zusammenfassung

Gegenstand des Verfahrens bildete der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln im Kanton Genf. Der Beschuldigte kaufte, lagerte und verkaufte rund 1,2 kg reines Kokain (bei einem Bruttogewicht von rund 1,6 kg) sowie 552 g Marihuana (Netto). Die Betäubungsmittel waren für den gewinnbringenden Weiterverkauf an verschiedene Konsumenten bestimmt. Daneben besass er ohne Berechtigung Waffenmunition, beging Sachbeschädigungen und Drohungen im häuslichen Umfeld und beging gravierende Verkehrsdelikte im Strassenverkehr. Mit Urteil vom 7. Dezember 2021 sprach das Tribunal correctionnel de Genève den Beschuldigten der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG; schwere Menge), der Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG), der groben Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG) sowie weiterer Delikte schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten (30 Monaten), vollzuglich ausgestaltet als teilbedingte Strafe (unter Anrechnung von 49 Tagen Haft und 104 Tagen Ersatzmassnahmen), zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.- sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.-. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour de justice de Genève. Er bestritt einzelne Nebendelikte (Sachbeschädigung, Drohung, Waffengesetz) und verlangte eine mildere Sanktion mit vollumfänglich bedingtem Vollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Cour de justice hiess die Berufung hinsichtlich einzelner Nebendelikte teilweise gut, bestätigte jedoch die wesentlichen Schuldsprüche sowie die Strafzumessung. Bei der Bemessung der Strafe für das qualifizierte Betäubungsmitteldelikt fiel die erhebliche Menge von 1,2 kg reinem Kokain stark ins Gewicht. Unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der psychiatrischen Begutachtung erachtete das Gericht die erstinstanzliche Freiheitsstrafe von 30 Monaten im teilbedingten Vollzug als tat- und schuldangemessen.

Bemerkungen

Korrigiert am 11.10.2026: Vorinstanzliche Sanktion von versehentlich 30 Tagessätzen auf 30 Monate Freiheitsstrafe teilbedingt korrigiert.

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