Fall AARP/36/2018

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 05.12.2017
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 1
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Transport
Deliktsertrag: 3000
Deliktsdauer (Monate): 6

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 100g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte besass und transportierte in Genf rund 138 g Kokain (hoher Reinheitsgrad bis 86,6 %) sowie Haschisch zum Weiterverkauf und hielt sich rechtswidrig ohne Bewilligung in der Schweiz auf.

Zusammenfassung

Der ausländische Beschuldigte A______ handelte im ersten Halbjahr 2017 in Genf mit Betäubungsmitteln. Bei seiner Festnahme am 7. Juni 2017 wurden 11 Gramm Kokain (abgepackt in Portionen mit Reinheiten zwischen 72,6 % und 79,3 %) sowie weitere rund 127 Gramm Kokain mit einem sehr hohen Reinheitsgrad von bis zu 86,6 % sichergestellt, was einer Reinstoffmenge von über 100 Gramm reinem Kokainhydrochlorid entsprach. Daneben führte er 11 Gramm Haschisch und 2 Gramm Marihuana mit sich. Zudem reiste er ohne gültige Papiere in die Schweiz ein und hielt sich illegal auf. Das Tribunal correctionnel de Genève (JTCO/141/2017) sprach den Beschuldigten am 5. Dezember 2017 der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG (mengenmässig begangen nach Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG), der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 LEtr) sowie der Betm-Übertretung schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Busse von CHF 100.-, widerrief eine bedingte Vorstrafe von 18 Monaten und ordnete eine Landesverweisung von 10 Jahren an. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. Er beantragte die Milderung der Freiheitsstrafe sowie den Verzicht auf den Widerruf der Vorstrafe und die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung. Die Chambre pénale d'appel et de révision wies die Berufung am 1. Februar 2018 vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Gericht erwog, dass der Beschuldigte trotz früherer Verurteilungen und kurz nach der Einreise erneut massiv mit harten Drogen handelte. Die Reinstoffmenge von über 100 Gramm reinem Kokain wog schwer. Die Einsatzstrafe von 18 Monaten unbedingt war tat- und schuldangemessen; der Widerruf und die 10-jährige Landesverweisung waren gesetzlich zwingend.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Genève vom 05.12.2017: 18 Monate FS unbedingt (unter Widerruf von weiteren 18M), 10 Jahre Landesverweisung. Chambre pénale d'appel GE bestätigte das Urteil am 01.02.2018 vollumfänglich. Drogenmenge: ca. 138 g Kokain (über 100 g rein). Nebenverurteilungsscore 1: AuG Art. 115 (+1).

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