Fall AARP/390/2025

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 31.03.2025
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Verkauf Konsumeinheiten
Deliktsertrag: 2000
Deliktsdauer (Monate): 18

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 39g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Nein
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 180

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte veräusserte und vermittelte zwischen März 2022 und November 2023 in Genf bei mehreren Gelegenheiten Kokain im Gesamtumfang von rund 39 g an Konsumenten im Bekanntenkreis.

Zusammenfassung

Der ausländische Beschuldigte A______ veräusserte und vermittelte zwischen dem 31. März 2022 und dem 28. November 2023 in Genf wiederholt Kokainportionen an Dritte. Die ermittelte Gesamtmenge belief sich auf rund 39 Gramm Kokaingemisch. Da die Verkäufe in kleinen Portionen gestaffelt über einen Zeitraum von anderthalb Jahren erfolgten und ein gewerbsmässiges Einkommen nicht nachgewiesen wurde, wurde die Tat als einfache Widerhandlung nach Art. 19 Abs. 1 BetmG qualifiziert. Das Tribunal de police de Genève (JTDP/642/2025) sprach den Beschuldigten am 31. März 2025 der einfachen Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c und d BetmG) sowie der Betm-Übertretung schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 30.- bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 100.-. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. Er beantragte die Reduktion der Anzahl Tagessätze und eine mildere Bemessung der Tagessatzhöhe. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Chambre pénale d'appel et de révision wies die Berufung am 30. Oktober 2025 vollumfänglich ab und bestätigte das Urteil des Tribunal de police. Das Gericht erwog, dass die Geldstrafe von 180 Tagessätzen mit bedingtem Strafaufschub der Dauer der Delinquenz und der Menge von 39 Gramm Kokain angemessen Rechnung trug.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal de police de Genève vom 31.03.2025: 180 Tagessätze Geldstrafe à CHF 30.- bedingt (Probezeit 3 Jahre). Chambre pénale d'appel GE bestätigte das Urteil am 30.10.2025 vollumfänglich. Drogenmenge: ca. 39 g Kokain (Gemisch, Art. 19 Abs. 1 BetmG). Hauptsanktion Geldstrafe (FS = 0).

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