Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 48 Monate (4 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte verkaufte auf der Waadtländer Riviera über mehrere Jahre gewerbsmässig mindestens 1'396 Kokain-Fingerlinge (entsprechend 486,5 g reinem Wirkstoff) und wusch Erlöse von über CHF 41'000.-.
Zwischen 2016 und seiner Festnahme am 9. Februar 2022 betrieb der Beschuldigte auf der Waadtländer Riviera (u.a. in Montreux und Vevey) einen intensiven, gewerbsmässigen Strassen- und Zwischenhandel mit Kokain. Er veräusserte mindestens 1'396 Fingerlinge bzw. Boulettes zu je rund 1 g Bruttogewicht an zahlreiche Konsumenten und erzielte daraus einen Reingewinn von mindestens CHF 41'890.-. Bei einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 34,85 % entsprach dies einer Reinstoffmenge von mindestens 486,5 g reinem Kokain. Die Erlöse transferierte er teilweise ins Ausland (Geldwäscherei) und hielt sich rechtswidrig in der Schweiz auf. Mit Urteil vom 18. April 2023 verurteilte das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a und c BetmG; Mengen- und Gewerbsmässigkeit), Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (Art. 115 LEI) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren (48 Monaten) unter Anrechnung der Vorhaft und ordnete eine Landesverweisung von 12 Jahren an. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt. Er bestritt die Gewerbsmässigkeit, machte geltend, die verkaufte Drogenmenge sei zu hoch geschätzt worden, und beantragte eine spürbare Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 24 bis 30 Monate mit bedingtem oder teilbedingtem Vollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung vollumfänglich ab und bestätigte den erstinstanzlichen Entscheid. Das Gericht betonte, dass die Veräusserung von fast 500 g reinem Kokain über einen Zeitraum von rund sechs Jahren erhebliche kriminelle Energie offenbare. Der Täter handelte aus reinem Gewinnstreben und war einschlägig vorbestraft. Die Einsatz- und Gesamtstrafe von 4 Jahren (48 Monaten) Freiheitsstrafe unbedingt erweise sich als schuldangemessen.
Korrigiert am 11.10.2026: Drogenmenge von versehentlich 4g auf 487g reines Kokain korrigiert; Gewerbsmässigkeit auf True gesetzt.