Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 72 Monate (6 Jahre)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte beteiligte sich als Grosshändler und Zwischenlagerhalter an einem bandenmässigen Drogenring im Kanton Waadt und setzte über 2,24 kg reines Kokain ab.
Der Beschuldigte war im Kanton Waadt massgeblich an einem organisierten, bandenmässigen Drogennetzwerk beteiligt. Er fungierte als wichtiger Umschlagplatz und Verteiler: Er übernahm Drogenlieferungen von Hintermännern, lagerte diese ein, bereitete sie auf und übergab sie an Zwischen- und Strassenhändler. Insgesamt bezog sich seine nachgewiesene Delinquenz auf eine Reinstoffmenge von mindestens 2'241,70 g Kokain (über 2,24 kg rein, bei mittleren Reinheitsgraden bis 67,5 %) sowie kleinere Mengen Cannabis. Daneben beging er Hehlerei durch den Ankauf gestohlener Mobiltelefone und hielt sich rechtswidrig in der Schweiz auf. Mit Urteil vom 4. Januar 2023 sprach das Tribunal criminel de l'arrondissement de Lausanne den Beschuldigten der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a und b BetmG; schwere Menge und Bandenmässigkeit), der Hehlerei (Art. 160 Ziff. 1 StGB) sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 Abs. 1 lit. b LEI) schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren (72 Monaten) unter Anrechnung der erstandenen Vorhaft und ordnete eine Landesverweisung von 10 Jahren mit SIS-Ausschreibung an. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt. Er beantragte Freisprüche von den Vorwürfen der Hehlerei und des illegalen Aufenthalts sowie eine massive Reduktion der Freiheitsstrafe auf unter 5 Jahre unter Bestreitung der Bandenmässigkeit und Geltendmachung einer untergeordneten Rolle. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Gericht hielt fest, dass die Beteiligung an mehr als 2,2 kg reinem Kokain innerhalb einer festen Bandenstruktur ein sehr schweres Verschulden begründe. Der Täter handelte rein gewinnorientiert und nahm eine zentrale Relaisfunktion ein. Die verhängte Freiheitsstrafe von 72 Monaten (6 Jahren) unbedingt erweise sich als vollumfänglich angemessen.
Korrigiert am 11.10.2026: Drogenmenge von versehentlich 8g auf 2'242g reines Kokain korrigiert.