Fall PE19.012386

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de l'Est vaudois
Urteilsdatum: 04.07.2022
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Transport
Deliktsertrag: 1500
Deliktsdauer (Monate): 4

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 28g, rein

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Versuch
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 22 Monate (1 Jahr 10 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte vermittelte und lieferte in Vevey 75 g Kokain (28,5 g reiner Wirkstoff) an Abnehmer und verübte Einbruchsdiebstähle mit Sachbeschädigung.

Zusammenfassung

Der algerische Staatsangehörige O.________ (geboren 1988) war zwischen Januar und April 2019 in Vevey im Drogenmilieu aktiv. Er vermittelte und lieferte Kokain an Konsumenten, wobei ihm der Handel mit 75 Gramm Kokaingemisch nachgewiesen wurde. Bei einem Reinheitsgrad von 38 % entsprach dies einer Reinstoffmenge von mindestens 28,5 Gramm reinem Kokain. Zudem beging er Einbrüche in Räumlichkeiten, entwendete Bargeld und Wertgegenstände und hinterliess Sachbeschädigungen. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois verurteilte den Beschuldigten am 4. Juli 2022 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG (mengenmässig begangen nach Art. 19 Abs. 1 lit. b–d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG), Diebstahls (Art. 139 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten unbedingt (teilweise als Zusatzstrafe) und ordnete eine Landesverweisung von 7 Jahren mit SIS-Ausschreibung an. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal vaudois. Er verlangte die Reduktion der Freiheitsstrafe und die Gewährung des bedingten Strafvollzugs sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Er machte geltend, dass die Strafe im Vergleich zu Mittätern zu streng bemessen worden sei. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Cour d'appel pénale wies die Berufung am 13. Januar 2023 vollumfänglich ab und bestätigte das Urteil des Tribunal correctionnel. Das Gericht erwog, dass der Beschuldigte mehrfach einschlägig vorbestraft war und unmittelbar nach Haftentlassungen erneut delinquierte. Die Gesamtmenge von 28,5 Gramm reinem Kokain übertraf den Schwellenwert des schweren Falles deutlich. Angesichts der ungünstigen Legalprognose war der unbedingte Vollzug der 22-monatigen Freiheitsstrafe zwingend und die 7-jährige Landesverweisung verhältnismässig.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de l'Est vaudois vom 04.07.2022: 22 Monate FS unbedingt (vormals fälschlich als bedingt erfasst), 7 Jahre Landesverweisung. Cour d'appel pénale VD bestätigte das Urteil am 13.01.2023 vollumfänglich. Reinstoffmenge: 28,5 g reines Kokain (75 g brutto). Nebenverurteilungsscore 3: Diebstahl (+1), Sachbeschädigung (+1), Hausfriedensbruch (+1).

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