Fall AARP/282/2025

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police de Genève
Urteilsdatum: 09.09.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Rolle: Verkauf Konsumeinheiten
Deliktsertrag: 50
Deliktsdauer (Monate): 1

Betäubungsmittel:
  • Marihuana, 3g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Nein
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Nein
Mehrfach: Nein
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 30

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte verkaufte in Genf Kleinmengen Marihuana (ca. 3 g) an Strassenabnehmer und konsumierte selbst regelmässig Cannabis.

Zusammenfassung

Der ausländische Beschuldigte A______ veräusserte im September 2023 in Genf bei einer Gelegenheit rund 3 Gramm Marihuana an einen Konsumenten. Bei seiner Anhaltung wurden Restmengen an Betäubungsmitteln für den Eigenkonsum sowie CHF 50.- aus dem Verkauf sichergestellt. Das Tribunal de police de Genève (JTDP/1062/2024) sprach den Beschuldigten am 9. September 2024 der einfachen Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG) sowie der Betm-Übertretung schuldig (unter Freispruch vom Ausländerrechtsvorwurf). Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 20.- bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie einer Busse von CHF 100.-. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. Er beantragte den Freispruch vom Vorwurf des Drogenverkaufs. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung der Berufung. Die Chambre pénale d'appel et de révision wies die Berufung am 5. August 2025 vollumfänglich ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Das Gericht erwog, dass der Verkauf durch polizeiliche Beobachtungen erstellt war. Die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen war angemessen.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal de police de Genève vom 09.09.2024: 30 Tagessätze Geldstrafe à CHF 20.- bedingt (Probezeit 3 Jahre). Chambre pénale d'appel GE bestätigte das Urteil am 05.08.2025 vollumfänglich. Drogenmenge: ca. 3 g Marihuana. Hauptsanktion Geldstrafe (FS = 0).

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