Fall AARP/33/2025

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel de Genève
Urteilsdatum: 07.05.2024
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Nebenverurteilungsscore: 4
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Rolle: Handel
Deliktsertrag: 5000
Deliktsdauer (Monate): 6

Betäubungsmittel:
  • Kokain, 60g, rein
  • Marihuana, 293g, gemisch

Mengenmässig (Art. 19 Abs. 2 lit. a): Ja
Bandenmässig (lit. b): Nein
Gewerbsmässig (lit. c): Nein
Anstaltentreffen: Ja
Mehrfach: Ja
Beschaffungskriminalität: Nein

Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte handelte in Genf mit 60 g reinem Kokain, 1 g Heroin und 293 g Marihuana, beging einfache Körperverletzung und Drohungen sowie einen Diebstahl und eine schwere Verkehrsregelverletzung.

Zusammenfassung

Der ausländische Beschuldigte A______ war zwischen 2021 und 2023 in Genf in erhebliche kriminelle Machenschaften verwickelt. Im Drogenbereich handelte er mit mindestens 60 Gramm reinem Kokainhydrochlorid, 1 Gramm Heroingemisch und 293 Gramm Marihuana. Zudem verübte er Gewaltdelikte gegen Dritte (Schläge und Tritte mit Verletzungsfolgen, qualifiziert als einfache Körperverletzung), sprach Todesdrohungen aus, verübte einen Diebstahl und lenkte ein Fahrzeug unter grober Verletzung der Verkehrsregeln. Das Tribunal correctionnel de Genève (JTCO/49/2024) sprach den Beschuldigten am 7. Mai 2024 der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG (mengenmässig begangen nach Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG), der einfachen Körperverletzung (Art. 123 StGB), der Drohung (Art. 180 StGB), des Diebstahls (Art. 139 StGB), der groben Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG) sowie der Betm-Übertretung schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten (unter Anrechnung von 571 Tagen Haft), einer Busse von CHF 500.- und ordnete eine Landesverweisung von 5 Jahren an. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung an die Chambre pénale d'appel et de révision de Genève. Er beantragte die Gewährung des teilbedingten Strafvollzugs für die Hälfte der Strafe (18 Monate fest, 18 Monate bedingt bei 3 Jahren Probezeit) sowie Teilfreisprüche. Die Staatsanwaltschaft schloss auf Abweisung. Die Chambre pénale d'appel et de révision hiess die Berufung am 31. Januar 2025 bezüglich des Vollzugs gut. Sie bestätigte die Schuldsprüche und die Freiheitsstrafe von 36 Monaten, gewährte dem Beschuldigten jedoch in Anwendung von Art. 43 StGB den teilbedingten Vollzug mit 18 Monaten unbedingter Strafe und 18 Monaten mit bedingtem Aufschub bei einer Probezeit von 3 Jahren. Die 5-jährige Landesverweisung wurde bestätigt.

Bemerkungen

Vorinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Genève vom 07.05.2024: 36 Monate FS. Chambre pénale d'appel GE gewährte am 31.01.2025 den teilbedingten Vollzug (18M fest / 18M bed., Probezeit 3 Jahre), 5 Jahre Landesverweisung. Drogenmengen: 60 g Kokain rein, 1 g Heroin, 293 g Marihuana. Nebenverurteilungsscore 4: Art. 123 (+1), Art. 180 (+1), Art. 139 (+1), Art. 90 SVG (+1).

Urteil (PDF) In neuem Tab öffnen