Fall AARP/73/2026

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Genève
Urteilsdatum: 18.08.2025
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Ja
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: Raub (Art. 140 StGB)
Tatmittel: körperliche Gewalt (Faustschläge/Tritte)
Vorsatzform: direkter Vorsatz
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte (Opfer war Fremder)
Verletzungsfolge: erhebliche Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: CHF 10000

Qualifikationsgründe:
  • besondere Gefährlichkeit/Grausamkeit
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 54 Monate (4 Jahre 6 Monate)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte A______ (spanisch-argentinischer Staatsangehöriger, Mehrfachvorbestrafter für Raub an älteren Personen) observierte am 26. Februar 2024 in Genf die 89-jährige C______ an einer Bankfiliale, folgte ihr bis zu ihrem Wohnhaus, drückte sie dort gewaltsam gegen die Briefkästen, warf sie zu Boden, drückte auf ihre Rippen und ihren Arm und entriss ihr den Geldbeutel mit CHF 9'000.-10'000.- Bargeld sowie eine goldene Longines-Uhr (Geschenk des verstorbenen Ehemanns). C______ erlitt eine 5 cm Hautwunde an der rechten Hand, drei Hämatome am Unterarm und Rippenprellungen. Ausserdem beging A______ am 4. Januar 2024 in einer Genfer Schwimmbadgarderobe einen Diebstahl (später wiedergefunden).

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 26. Februar 2024 um 10h40 observierte A______ die 89-jährige C______ an einer Genfer Bankfiliale (E______), folgte ihr zu Fuss und mit dem Bus bis zu ihrem Wohnhaus und drückte sie dort in der Einfahrt gewaltsam gegen die Briefkästen, warf sie zu Boden und drückte auf ihre Rippen und ihren Arm, während er kräftig an ihrer Handtasche zog und sie ihr schliesslich entriss. Die Tasche enthielt CHF 9'000.-10'000.- Bargeld, eine goldene Longines-Uhr (Geschenk des verstorbenen Ehemanns), Portemonnaies, Ausweise und Busabo. C______ erlitt eine 5 cm Hautwunde an der rechten Hand (genäht), drei Hämatome am rechten Unterarm (12 x 1 cm) und Rippenprellungen. Am 4. Januar 2024 hatte A______ ausserdem in der Garderobe des Schwimmbads F______ nach Aufbrechen eines Schlosses Gegenstände eines weiteren Opfers G______ entwendet (am nächsten Tag wiedergefunden). 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal correctionnel de Genève verurteilte A______ am 18. August 2025 (JTCO/101/2025) wegen Raubs (Art. 140 Ziff. 1 StGB) und Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt (Abzug 269 Tage U-Haft), Landesverweisung für 10 Jahre (Art. 66a Abs. 1 StGB) mit Vorrang des Strafvollzugs. Freispruch von Sachbeschädigung. CHF 831.- Schadensersatz und CHF 6'000.- Genugtuung an C______. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: A______ focht das Urteil teilweise an und beantragte eine mildere Strafe, Reduktion der Landesverweisungsdauer und Abweisung der Genugtuungsforderung von C______. C______ erhob Anschlussberufung und beantragte CHF 4'000.- zusätzliche Zivilforderungen. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Cour de justice (AARP/73/2026 vom 02.03.2026) wies die Berufung von A______ vollumfänglich ab und bestätigte Schuldspruch, Strafe (4 J 6 Mo = 54 Mo FS unbedingt) und LV-Dauer (10 J). Das Gericht hielt fest, dass die konkrete Strafe eigentlich bei 5 Jahren läge, aber aufgrund des Verschlechterungsverbots (Verschlechterungsverbot, Art. 391 Abs. 2 StPO) bei der Vorinstanz-Strafe bleiben muss. Der Anschlussberufung von C______ wurde stattgegeben: Schadensersatz auf CHF 2'500.- erhöht (Differenz zwischen CHF 9'000.- und CHF 5'000.- Versicherungszahlung minus CHF 1'500.- Restitution). A______ ist Mehrfachvorbestraft (2007: 5 J 6 Mo für 14 Raubdelikte an älteren Personen, 2013: 32 Mo für Raub). NVS=2 (Diebstahl Art. 139 Ziff. 1 StGB = Verbrechen +2).

Bemerkungen

Berufungsurteil (Cour de justice GE, AARP/73/2026 vom 02.03.2026) gegen Urteil des Tribunal correctionnel (JTCO/101/2025) vom 18.08.2025. DB-Werte = VORINSTANZ: Raub (Art. 140 Ziff. 1 StGB) / 4 J 6 Mo = 54 Mo FS unbedingt / LV 10 J (Art. 66a Abs. 1 StGB). AARP bestätigte vollumfänglich (Verschlechterungsverbot — die Strafe wäre eigentlich bei 5 J gelegen, durfte aber nicht erhöht werden). NVS=2 (Diebstahl Art. 139 Ziff. 1 StGB = Verbrechen +2). Nationalitaet='1' (spanisch-argentinisch, LV 10 J). deliktssumme=10000 (oberer Wert der Spanne CHF 9'000-10'000; Uhr nicht bewertet). besondere_gefaehrlichkeit=True wegen systematischem Vorgehen gegen hilflose 89-jährige Person.

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