Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 75
Vollzug: bedingt
An der Kasse eines Supermarkts geriet der Beschuldigte mit einem Sicherheitsangestellten in Streit, der ihn auf ein Rollband warf und fixierte; nach dem Loslassen schlug der Beschuldigte ihm mit der Faust gegen den Kopf, worauf sich beide mit Schlägen eindeckten (Rissquetschwunde am Hinterkopf, Schürf- und Kratzwunden).
1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 5. April 2017 kurz vor 22 Uhr beklagte sich der Beschuldigte an der Kasse eines Supermarkts in Basel über das langsame Vorankommen, worauf der Sicherheitsangestellte B. hinzukam. Im Streitgespräch warf B. den Beschuldigten mit Wucht rücklings auf das Rollband der Nachbarkasse und fixierte ihn dort rund 30 Sekunden. Nachdem er ihn losgelassen hatte und der Beschuldigte wieder stand, schlug dieser B. mit der Faust gegen den Kopf, worauf sich beide wechselseitig mit Schlägen eindeckten. B. erlitt eine Rissquetschwunde am Hinterkopf sowie mehrere Schürf- und Kratzwunden an Gesicht und Hals. Der Vorfall ist auf Video aufgezeichnet. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Einzelgericht in Strafsachen Basel-Stadt sprach den Beschuldigten am 17. Februar 2020 der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 20.– bei einer Probezeit von 3 Jahren. Es ging davon aus, dass der Beschuldigte erst nach dem Ende des Angriffs auf B. losgegangen sei, um sich für die Fixierung zu rächen; eine Notwehrlage habe nicht mehr bestanden, und selbst dann wäre die Abwehr unverhältnismässig gewesen, zumal er die Situation durch sein aggressives Vorverhalten verschuldet habe und hätte zurückweichen müssen. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte bestritt den objektiven und subjektiven Tatbestand nicht, machte aber weiterhin Notwehr geltend und verlangte einen vollständigen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte unter Verweis auf das angefochtene Urteil die Abweisung der Berufung. An der Berufungsverhandlung wurde die Videoaufnahme angeschaut. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Das Appellationsgericht Basel-Stadt (Dreiergericht) sprach den Beschuldigten am 13. Januar 2021 kostenlos frei. Auf dem Video sei kein drohendes Verhalten des Beschuldigten zu sehen; der äusserst aggressive erste Angriff sei vom Sicherheitsangestellten ausgegangen. Dieser habe ihm danach weiterhin den Weg versperrt und den Arm an oder nahe an seinem Körper gehabt, möglicherweise erneut geschlagen; von einer Beruhigung der Lage könne keine Rede sein. Im Zweifel habe der Beschuldigte mit einem weiteren Übergriff rechnen müssen und durfte diesem zuvorkommen; eine Überschreitung der Notwehr sei weder angeklagt noch ersichtlich. Zur Strafzumessung äusserte sich das Gericht daher nicht.
Feldwerte = Vorinstanz (Einzelgericht in Strafsachen BS, 17.2.2020). AG-Freispruch wegen rechtfertigender Notwehr; behalten nach Nutzerregel 23.10.2026: einfache KV einziges Delikt, umstrittene Tathandlung (Faustschlag gegen den Kopf des Sicherheitsangestellten) klar. Score 0. Vorsatzform: Anklage "in der Absicht", Tatbestand unbestritten, Vorinstanz nahm Racheakt an. Vorstrafen und Nationalität nicht erwähnt. Strafzumessungserwägungen der Vorinstanz nicht wiedergegeben.