Hauptsanktion: Geldstrafe
Anzahl Tagessätze: 20
Vollzug: bedingt
Bei einem Streit um ein Ferienhaus aus dem Nachlass packte der Beschuldigte seine 70-jährige Mutter an den Schultern und stiess sie aus seiner Wohnung, sodass sie im Treppenhaus stürzte (Schürfungen, Hämatome, Schmerzen an Ellbogen, Handgelenk und Halswirbelsäule).
1. Sachverhalt & Tatausführung: Am 1. Dezember 2020 lud der Beschuldigte seine 1950 geborene Mutter B. zum Abendessen in seine Genfer Wohnung ein, in Anwesenheit seiner beiden Kinder (4 und 8 Jahre). Es kam zu einem Streit über ein Ferienhaus aus einem Nachlass. Der Beschuldigte packte seine Mutter heftig an den Schultern, um sie aus der Wohnung zu befördern, und stiess sie bis auf den Treppenabsatz, wo sie stürzte. Sie erlitt Schürfungen am Knöchel, Hämatome und Schmerzen an Ellbogen und Handgelenk sowie an der Halswirbelsäule, die am 5. Dezember 2020 ärztlich festgestellt wurden. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Tribunal de police Genf sprach den Beschuldigten am 29. Juni 2022 der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 130.– bei drei Jahren Probezeit. Es wies die Genugtuungsforderung der Mutter ab, sprach ihr aber eine Parteientschädigung von CHF 3742.60 zu. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte verlangte einen Freispruch und eine Entschädigung; er beantragte die Befragung seiner Partnerin als Zeugin. Die Mutter erhob Anschlussberufung und verlangte eine Genugtuung von CHF 1500.–. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts (Chambre pénale d'appel et de révision) hiess die Berufung am 21. Juli 2023 sehr teilweise gut und wies die Anschlussberufung ab. Das Stossen mit dem Sturz sei erstellt; angesichts der geringfügigen Verletzungen und der Gesamtumstände liege aber nur eine einfache Körperverletzung in einem leichten Fall (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 aStGB) vor. Der Beschuldigte sei nicht vorbestraft. Das Gericht senkte die Strafe auf eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 130.– bei drei Jahren Probezeit und bestätigte die Abweisung der Genugtuung.
Feldwerte = Vorinstanz (Tribunal de police GE, 29.6.2022; JTDP/788/2022). Herabstufung durch das KG auf einen leichten Fall (AARP/254/2023) -> Vorinstanzwerte beibehalten. Einziger Schuldspruch, Score 0. Opfer: eigene Mutter. Nationalität schweizerisch.