Meta-Informationen
Gericht: Tribunal du district de Sierre
Urteilsdatum: 30.01.2023
Kanton: VS
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: unbekannt
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
Tatmittel: andere/mehrere
Vorsatzform: unbekannt/keine Angabe
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Opfer: 1
Täter-Opfer-Beziehung: Partner/Ex-Partner (häusliche Gewalt)
Verletzungsfolge: leichte Verletzung
Angegriffenes Körperteil: mehrere/ganzer Körper
Substanzeinfluss: unbekannt/keine Angabe
Deliktssumme: –

Qualifikationsgründe:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Geldstrafe

Anzahl Tagessätze: 40

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Bei einem Ehestreit auf dem Balkon ohrfeigte der Beschuldigte seine Ehefrau, verbrannte sie zweimal mit seiner Zigarette an der Brust und würgte sie einige Sekunden, während ihr Oberkörper über das Geländer ragte.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte, ein Hilfsmaurer, und seine Ehefrau X. hatten seit Ende 2021 eheliche Konflikte. Am 29. Mai 2022 stiess er sie so heftig, dass sie ein Hämatom an der Schulter erlitt. Am 2. Juni 2022 gerieten sie auf dem Balkon wegen seiner Ex-Frau in Streit; er ohrfeigte sie (Rötungen noch sechs Tage später sichtbar), verbrannte sie zweimal mit seiner brennenden Zigarette am oberen Brustkorb und packte sie dann während zwei bis drei Sekunden kräftig am Hals, während ihr Oberkörper über das Balkongeländer ragte. Sie kratzte ihn, drohte mit der Polizei und verbrachte die Nacht in einem Frauenhaus; der Arzt stellte Brandläsionen, Spuren am Hals, Kopfschmerzen und Licht- und Lärmempfindlichkeit fest. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Gericht des Bezirks Sierre (Einzelrichterin) sprach den Beschuldigten am 30. Januar 2023 der qualifizierten einfachen Körperverletzung (Verbrennungen und Würgen) und der qualifizierten Tätlichkeiten (Stoss und Ohrfeige) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.– bei zwei Jahren Probezeit, zu einer Busse von CHF 500.– und zu einer Parteientschädigung von CHF 2970.–. Der Vorwurf der Beschimpfung wurde nicht übernommen. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte focht die Verurteilung an; an der Berufungsverhandlung anerkannte er den Stoss, die Ohrfeige und eine einzige Brandwunde und verlangte eine Strafreduktion sowie die Aufhebung der Entschädigung. Die Staatsanwaltschaft und die Ehefrau beantragten die Bestätigung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis (Einzelrichterin) hiess die Berufung am 4. November 2024 teilweise gut. Sie bestätigte die Schuldsprüche, da beide Brandwunden und das Würgen durch den Arztbefund belegt seien und mehr als eine vorübergehende Störung des Wohlbefindens bewirkt hätten; formell sprach sie ihn von der nicht beurteilten Beschimpfung frei. Der Beschuldigte sei nicht vorbestraft. Wegen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots setzte sie die Strafe auf 32 Tagessätze zu CHF 70.– bedingt und eine Busse von CHF 500.– fest.

Bemerkungen

Feldwerte = Vorinstanz (Gericht des Bezirks Sierre, 30.1.2023). Score 0: qualifizierte Tätlichkeiten = Übertretung; Busse CHF 500.– = Übertretungsbusse. Tatmittel gemischt (Zigarette, Würgen) -> andere. Strafreduktion wegen Beschleunigungsgebot erst durch das KG -> keine Besonderheit. Keine Vorstrafen. Nationalität nicht angegeben.

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