Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 24 Monate (2 Jahre)
Vollzug: bedingt
Erfahrener Busfahrer verursacht bei winterlichen Strassenverhältnissen mit stark überhöhter Geschwindigkeit einen Selbstunfall auf der Autobahn; zwei Passagiere sterben, zahlreiche weitere werden verletzt.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der Beschuldigte, ein erfahrener Berufschauffeur, lenkte am 16. Dezember 2018 um ca. 04:06 Uhr einen vollbesetzten Gesellschaftswagen (Car) der Marke Mercedes-Benz auf der Autobahn A3W in Richtung Zürich. Bei winterlichen Verhältnissen mit Schneefall und vereister Fahrbahn fuhr er mit einer den Verhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit (68 km/h statt der gebotenen max. 30 km/h). Am Autobahnende geriet der Bus ins Schleudern, befuhr die Abfahrtsrampe und prallte mit rund 48 km/h fast frontal gegen eine betonwandgesicherte Mauer. Ein Passagier (AE.) wurde eingeklemmt und erlag im Spital seinen schweren Verletzungen; eine Passagierin (V.) stürzte in die Sihl und ertrank. Zahlreiche weitere Passagiere erlitten teils erhebliche Verletzungen. 2. Vorinstanzliches Urteil: Das Bezirksgericht Zürich (8. Abteilung) sprach den Beschuldigten am 29. Mai 2024 (DG230087) schuldig der mehrfachen fahrlässigen Tötung (Art. 117 StGB), der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 StGB) sowie der fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG). Von vier Körperverletzungsvorwürfen sprach es ihn infolge Verjährung frei. Es verurteilte ihn zu 24 Monaten (2 Jahren) Freiheitsstrafe und schob den Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren auf. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung und verlangte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf maximal 12 Monate bzw. eine Geldstrafe. Sechs Privatkläger erhoben Anschlussberufung betreffend die Zivilforderungen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessungserwägungen: Das Obergericht des Kantons Zürich (II. Strafkammer) hiess die Berufung des Beschuldigten am 14. November 2025 (SB240427) teilweise gut und reduzierte die Freiheitsstrafe von 24 auf 20 Monate (bedingt, Probezeit 2 Jahre). Strafzumessung: Das Obergericht bildete für jedes Delikt Einzelstrafen nach der konkreten Methode: Einsatzstrafe für die mehrfache fahrlässige Tötung 21 Monate FS; Schärfung für mehrfache fahrlässige Körperverletzung um 4 Monate; Schärfung für Art. 90 Abs. 2 SVG um 3 Monate → hypothetische Gesamtstrafe 28 Monate. Strafmindernd berücksichtigte das Gericht das objektive Geständnis, die echte Reue und die seit dem Unfall bestehende Traumatisierung (-8 Monate) → Endstrafe 20 Monate Freiheitsstrafe bedingt.
Erstinstanzliches Originalurteil des BG Zürich (8. Abt.) vom 29.05.2024 (DG230087). Berufungsentscheid des OG ZH vom 14.11.2025 (SB240427) reduzierte die Strafe auf 20 Monate FS bedingt. Das oberinstanzliche Duplikat SB240427 (ID 261) wurde gemäss SKILL.md-Präferenzregel gelöscht.