Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgerichts Dielsdorf
Urteilsdatum: 14.12.2023
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Tatmittel: psychischer Druck
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen:
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Besonderheiten:
  • verminderte Schuldfähigkeit
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 14 Monate

Vollzug: unbedingt

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Hauptvorwurfs: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin C._____ zunächst sexuell genötigt und anschließend vergewaltigt zu haben. Trotz mehrfacher Äußerungen der Privatklägerin, die sexuellen Handlungen nicht zu wollen, setzte der Beschuldigte sein Verhalten fort und schuf durch Wutausbrüche und Drohungen eine bedrohliche Atmosphäre. Der Beschuldigte wird auch vorgeworfen, ein Video von ihr ohne Ihre Einwilligung erstellt zu haben. Zusammenfassung der Erwägungen des Gerichts: Das Gericht gelangte zu der Sanktion, indem es die objektive und subjektive Schwere der begangenen Delikte würdigte, insbesondere die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung. Zu Gunsten des Beschuldigten wurde seine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, die sich aus seiner hebephrenen Schizophrenie ergab. Die Vorstrafen des Beschuldigten wirkten sich straferhöhend aus, während sein Nachtatverhalten in Bezug auf die Sachbeschädigung leicht strafmildernd gewertet wurde. Aufgrund der Rückfallgefahr ordnete das Gericht zudem eine stationäre therapeutische Maßnahme an, um seine psychische Störung zu behandeln und weitere Straftaten zu verhindern.

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