Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Winterthur
Urteilsdatum: 07.07.2022
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a190, Vergewaltigung, altrechtlich
Tatmittel: psychischer Druck
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen:
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte
Opferalter: Unter 14 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: Ja

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich, mehrfach
  • a197, Pornografie, altrechtlich, mehrfach
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 48 Monate

Vollzug: unbedingt

Zusammenfassung

Vergewaltigung am 10. April 2019 Der Beschuldigte A._____ wird vorgeworfen, am 10. April 2019 in einem Gartenhaus in I._____ die Privatklägerin vergewaltigt zu haben. Die Privatklägerin war zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt und befand sich in einer emotionalen und faktischen Abhängigkeit von C._____, einem Bekannten des Beschuldigten. Die Vergewaltigung soll stattgefunden haben, nachdem die Privatklägerin von C._____ und anderen Männern, darunter F._____ und G._____, in dem Gartenhaus sexuell missbraucht worden war. Der Beschuldigte soll die Privatklägerin in einer Situation, in der sie allein mit ihm im Gartenhaus war, zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern Der Beschuldigte A._____ wird vorgeworfen, am 9. April 2019 und am 10. April 2019 in demselben Gartenhaus in I._____ mehrfach sexuelle Handlungen mit der Privatklägerin vorgenommen zu haben. Die Privatklägerin war zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt und befand sich in einer emotionalen und faktischen Abhängigkeit von C._____, einem Bekannten des Beschuldigten. Die sexuellen Handlungen sollen stattgefunden haben, nachdem C._____ die Privatklägerin in das Gartenhaus gebracht hatte und der Beschuldigte sich dort mit ihnen getroffen hatte. Pornografie Der Beschuldigte A._____ wird vorgeworfen, am 14. April 2020 ein Video mit sexueller Gewalt, das ihm per WhatsApp von einem Kollegen zugesendet wurde, besessen und zumindest teilweise angesehen zu haben. Der Beschuldigte wird außerdem vorgeworfen, am 15. Juni 2020 ein Video mit kinderpornografischem Inhalt, das ihm von einem Cousin zugesendet wurde, besessen und zumindest teilweise angesehen zu haben. Die Videos sollen auf seinem Mobiltelefon gespeichert worden sein und bis zu seiner Verhaftung am 22. Juni 2020 verblieben sein. Vor Berufungsgericht wurde der Beschuldigte in weiten Teilen freigesprochen.

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