Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 46 Monate
Vollzug: unbedingt
Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 18. Dezember 2024, betrifft einen Fall von sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen und dem Besitz von verbotener Pornografie. Der Beschuldigte, A., wurde in erster Instanz wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, fahrlässiger sexueller Handlungen mit Kindern und Besitzes von verbotener Pornografie verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, mit der damals 13.5 jährigen Privatklägerin in einem Gartenhaus gegen deren erklärten Willen Geschlechtsverkehr ausgeübt zu haben. Die Privatklägerin sei zuvor von ihrem Freund dazu aufgefordert worden, mit seinen Freunden (u.a. dem Beschuldigten) Sexualverkehr vorzunehmen und habe sich im Gartenhaus in einer ausgelieferten Situation befunden. Das Obergericht spriht den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigugn frei, bestätigt jedoch den Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit Kindern - jedoch nur fahrlässig begangen - und Besitzes von verbotener Pornografie, reduziert jedoch die Strafe. Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 80.– verurteilt. Der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt