Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 20 Monate
Vollzug: bedingt
Vorwurf: Dem Beschuldigten A._____ wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2014, zwischen 1:00 Uhr und 2:00 Uhr, an der damals etwa 10-jährigen schlafenden Privatklägerin in deren Kinderzimmer sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Dies umfasste Streicheln mit Händen und Fingern am Gesäss, an der Scheide und am Anus, Berühren und Lecken im Bereich Anus bis Scheide mit dem Mund, sowie das Einführen eines Fingers in die Scheide. Nachdem er kurz wegging, weil er befürchtete, das Opfer sei aufgewacht, soll er die Handlungen wiederholt haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, mehrmals versucht zu haben, mit seinem Penis in den Anus der Privatklägerin einzudringen, wobei es ihm teilweise gelang, mit der Spitze einzudringen.