Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 54 Monate (4 Jahre 6 Monate)
Vollzug: unbedingt
Der Beschuldigte missbrauchte seine 2007 geborene Tochter über Jahre wiederholt sexuell (Berühren der Brüste und Genitalien, digitale Penetration, erzwungene Masturbation, Scheingeschlechtsverkehr, Ejakulation gegen ihren Körper, einmal im Schlaf), indem er seine Überlegenheit, ihre Angst und emotionale Erpressung ausnutzte und ihr Nein missachtete.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1982 geborene bolivianische Beschuldigte (seit 2003 in der Schweiz, Koch, mit einer Vorstrafe 2016 wegen illegalem Aufenthalt und Fahren ohne Führerausweis) beging gegenüber seiner 2007 geborenen Tochter in Genf über eine lange Zeit (Sommer 2016, dann Herbst 2017 bis Herbst 2019, abzüglich zweier Monate Abwesenheit; angeklagt 2013 bis Januar 2020) wiederholt sexuelle Handlungen. Sie steigerten sich von Streicheln der Genitalien über der Kleidung zu Berührungen von Brüsten und Genitalien auf der blossen Haut, digitalen Penetrationen (mit Blutung), erzwungener Masturbation (er legte ihre Hand gewaltsam auf sein Glied und hielt sie fest), Scheingeschlechtsverkehr (er setzte das Kind auf seinen Körper und bewegte es auf und ab, während er es küsste) und schliesslich Ejakulation gegen ihren Körper (auch zwischen ihre nackten Pobacken). Einmal berührte er sie im Schlaf an der Vagina. Er missachtete ihr «Stopp»/«Hör auf, Papa», nutzte seine physische und kognitive Überlegenheit, ihr Alter und Vertrauen, ihre Angst und emotionale Erpressung und die Wohnsituation (Einzimmerstudio), in der sie ihm kaum ausweichen konnte. Die Taten endeten erst, als sich die Tochter weigerte, ihn zu besuchen, und sich einer Freundin anvertraute. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel Genf, JTCO/74/2025, 4. Juni 2025): Schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 aStGB), der sexuellen Nötigung (Art. 189 aStGB) und der Schändung (Art. 191 aStGB). Bestraft mit 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe (unbedingt), ambulante Behandlung (spezialisierte Sexualtherapie), lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen, Landesverweisung von 5 Jahren mit SIS-Ausschreibung und Genugtuung von Fr. 14'000.– nebst Zins seit 1. September 2018. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Nur der Beschuldigte erhob Berufung und beantragte Freispruch, eventualiter eine mildere Strafe, die Reduktion der Genugtuung und des Kostenanteils sowie den Verzicht auf die Landesverweisung. Er bestritt die Taten (Behauptung einer Abstimmung der Aussagen/Beeinflussung des Kindes) und berief sich auf Härtefall und Einbürgerungsprojekt (Ehefrau mit spanischer Staatsangehörigkeit). 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour de justice Genf, Chambre pénale d'appel et de révision, 20. April 2026, AARP/132/2026): Die Cour de justice wies die Berufung ab und bestätigte die Schuldsprüche (mit Korrekturen an einzelnen Sachverhaltsdetails: Der Ascenseur-Vorfall und das Verspüren des Penis wurden nicht als erstellt erachtet; die Anzahl der Vorfälle wurde zugunsten des Beschuldigten reduziert, zweimonatige Besuchsrhythmen statt wöchentlich). Das Verschulden wog schwer: wiederholte, sich steigernde Taten über Jahre am eigenen Kind, Verrat der Elternrolle, Ausnützen der Überlegenheit und emotionale Erpressung, egoistisches Motiv, keinerlei Einsicht und Bestreiten, unvollständige Kooperation; der Beschuldigte ist pädophil, ohne Auswirkung auf die Schuldfähigkeit; die einzige Vorstrafe ist nicht einschlägig. Einsatzstrafe für die sexuellen Nötigungen: 3 Jahre und 6 Monate; erhöht um 3 Monate (hypothetisch 6 Monate) für den Vorfall im Schlaf (Schändung) und um 18 Monate (hypothetisch 30 Monate) für die Beeinträchtigung der sexuellen Entwicklung (Art. 187 aStGB): total 5 Jahre und 3 Monate, aufgrund des Verschlechterungsverbots auf 4 Jahre und 6 Monate begrenzt. Die ambulante Behandlung, das Tätigkeitsverbot, die Landesverweisung von 5 Jahren (Härtefall verneint, risikoarm aber Rückfallrisiko, Bolivien-Bezug) und die Genugtuung von Fr. 14'000.– wurden bestätigt.
Vorinstanz: Tribunal correctionnel Genf 4.6.2025 (JTCO/74/2025), 54 Mt unbedingt; Cour de justice (AARP/132/2026, 20.4.2026) wies die Berufung des Beschuldigten ab (nur er appellierte; Strafe hätte 63 Mt betragen, wegen reformatio in peius bleibt es bei 54 Mt). Hauptdelikt sexuelle Nötigung (Einsatzstrafe 42 Mt), mehrfach; Deliktsperiode geschätzt (Sommer 2016 bis Herbst 2019, ca. 3,3 Jahre), Anzahl nicht beziffert. Opferalter: Tochter, im Tatzeitraum 6–13 Jahre alt (Taten ab 2016 im Alter von ca. 9 bis 12 Jahren), daher unter_14. Score übrige Delikte: 0 (nur Sexualdelikte). Vorstrafe 2016 (AIG/SVG), nicht einschlägig. Nationalität bolivianisch (Landesverweisung 5 Jahre).