Fall AARP/78/2024

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Genève
Urteilsdatum: 16.03.2023
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: flüchtig Bekannt
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 12 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte setzte sich nachts in einer Studentenwohnung halb auf eine soeben erwachte Frau, betastete ihre Flanken und Brüste über der Kleidung, und zog sie später beim Verlassen des Zimmers mit Gewalt an sich, imitierte Geschlechtsverkehr gegen ihr Gesäss und berührte Brüste und Geschlecht, bis ein Zeuge dazwischentrat.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1990 in China (Innere Mongolei) geborene chinesische Beschuldigte (seit 2011 in Frankreich ohne Asyl, ohne Arbeit, in der Schweiz mit einer Vorstrafe von 2021 wegen Diebstahls, in Frankreich sechs Vorstrafen u.a. Diebstahl und Fahren ohne Ausweis/in angetrunkenem Zustand) kannte die mongolische Privatklägerin seit rund einem Jahr flüchtig. Er reiste am 26. Dezember 2021 gegen 16 Uhr illegal und ohne gültige Papiere in die Schweiz ein. Am frühen Morgen des 27. Dezember 2021 (ca. 5 Uhr) befanden sich beide mit dem Studenten E. in dessen Studentenwohnung in Genf; die Privatklägerin hatte sich schlafend ins Schlafzimmer zurückgezogen. Der Beschuldigte setzte sich mit nacktem Oberkörper halb auf die auf dem Rücken liegende, soeben erwachte Frau, betastete ihre Flanken und Brüste über der Kleidung und übte körperliche Gewalt aus (versuchte sexuelle Nötigung); sie wehrte sich und versuchte, ihn wegzustossen, und E. zog ihn weg. Später packte er sie beim Verlassen des Zimmers an Taille und Arm, zog sie kräftig an sich, imitierte Geschlechtsverkehr durch Vor-und-Zurück-Bewegungen (sein Geschlechtsteil gegen ihr Gesäss) und berührte ihre Brüste und ihr Geschlecht über der Kleidung (vollendete sexuelle Nötigung), bis E. dazwischentrat und ihn zurückdrängte. Das Gericht erachtete im Berufungsverfahren nur eine solche Episode als erwiesen. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal de police Genf, JTDP/332/2023, 16. März 2023): Schuldig der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB), der versuchten sexuellen Nötigung (Art. 22 i.V.m. Art. 189 Abs. 1 StGB), der rechtswidrigen Einreise (Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG) und des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG); Freispruch von Beschimpfung und versuchter Gewalt oder Drohung gegen Behörden. Bestraft mit 12 Monaten Freiheitsstrafe (358 Tage Haft angerechnet), bedingt (Probezeit 4 Jahre), kein Widerruf der früheren bedingten Strafe (aber Verwarnung und Verlängerung der Probezeit um ein Jahr); Landesverweisung von 5 Jahren mit SIS-Ausschreibung; Genugtuung von Fr. 3'000.– nebst Zins seit 1. Januar 2022. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Nur der Beschuldigte erhob Berufung. Er verlangte Freispruch von sexueller Nötigung, versuchter sexueller Nötigung und illegalem Aufenthalt, eine Entschädigung von Fr. 71'600.– für unrechtmässige Haft; eventualiter eine mildere Strafe, den Verzicht auf die SIS-Ausschreibung der Landesverweisung und die Abweisung der Zivilforderungen. Er stellte die Beziehung zur Privatklägerin als freundschaftlich dar und behauptete nie, sie habe eingewilligt. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour de justice Genf, Chambre pénale d'appel et de révision, 7. März 2024, AARP/78/2024): Die Berufung wurde teilweise gutgeheissen. Der Beschuldigte wurde der sexuellen Nötigung (nur eine Episode im Gang, nicht drei), der versuchten sexuellen Nötigung und der rechtswidrigen Einreise schuldig gesprochen; vom rechtswidrigen Aufenthalt (nur wenige Stunden in der Schweiz) wurde er freigesprochen. Das Verschulden wog mittel (besonders verletzliche, soeben von ihm geweckte junge Frau; Handeln trotz ihrer Gegenwehr). Die Strafe wurde auf 8 Monate Freiheitsstrafe (240 Tage Haft angerechnet, davon 10 Tage Geldstrafe von Fr. 10.– pro Tag für die Einreise) herabgesetzt, bedingt (Probezeit 4 Jahre), ohne Widerruf der früheren Strafe (Verwarnung, Probezeit um ein Jahr verlängert). Die Landesverweisung von 5 Jahren mit SIS-Ausschreibung wurde bestätigt; für die übermässig lange Haft wurde eine Entschädigung von Fr. 10'800.– zugesprochen.

Bemerkungen

Vorinstanz: Tribunal de police Genf 16.3.2023 (JTDP/332/2023), 12 Mt bedingt; Cour de justice (AARP/78/2024, 7.3.2024) milderte auf 8 Mt bedingt (+10 TS Geldstrafe für Einreise), sprach vom rechtswidrigen Aufenthalt und einer der beiden Episoden frei; nur der Beschuldigte appellierte, daher Vorinstanz-Werte. Hauptdelikt sexuelle Nötigung (vollendet), versuchte sexuelle Nötigung als zusätzliches Sexualdelikt unter 'a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich' erfasst (Katalog ohne 'versucht'). Score übrige Delikte (Vorinstanz): 2 (rechtswidrige Einreise Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG +1; rechtswidriger Aufenthalt Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG +1; je Vergehen). Vorstrafen: Schweiz 2021 (Diebstahl, 15 Tage bedingt), Frankreich sechs Verurteilungen; nicht einschlägig. Nationalität chinesisch. Opfer: mongolische Frau, Alter nicht angegeben (Erwachsene), flüchtig bekannt (ca. 1 Jahr). Die Vorinstanz ging von drei Vorfällen aus, die Cour de justice nur von einem.

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