Fall PE22.007951

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal de police Broye et Nord vaudois
Urteilsdatum: 01.07.2024
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 8 Monate

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte setzte sich bei einer Abschlussfeier eines Theaterprojekts rittlings auf die Regisseurin, drückte mit seinem Gewicht auf ihre Arme, betastete sie beharrlich im Gesicht, an Beinen, Bauch, Unterbauch, Schritt und Brüsten, küsste sie mit der Zunge und sagte «I wanna fuck you»; später erstattete er gegen sie eine falsche Strafanzeige.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1957 in Südafrika geborene Schweizer Beschuldigte (seit 2003 in der Schweiz, verheiratet, vier erwachsene Kinder, früher Integrationsassistent an Schulen, pensioniert, nicht vorbestraft) spielte seit März 2019 als Schauspieler in einem Theaterprojekt der von der Privatklägerin C. als Regisseurin und Leiterin geführten Vereinigung mit und machte ihr ab Mai 2019 wiederholt zweideutige Bemerkungen. Am 27. Juni 2021 gegen 22.30 Uhr, nach der letzten Vorstellung, bei der Abschlussfeier, näherte er sich der auf einem niedrigen Sofa sitzenden Privatklägerin tanzend, beugte sich über sie, stiess sie zurück aufs Sofa, setzte sich rittlings auf ihre Beine und drückte mit seinem ganzen Gewicht auf ihre Arme, sodass sie sich nicht bewegen konnte. Mit seiner kräftigen Statur betastete er sie, während er ihre Hände hielt, beharrlich im Gesicht, an den Beinen, am Bauch und Unterbauch, im Schritt und an den Brüsten (über dem Kleid) und küsste sie mit der Zunge, wobei er mehrfach «I wanna fuck you» sagte. Die Privatklägerin erstattete am 29. April 2022 Anzeige; am 16. Juni 2022, wenige Tage nach seiner Einvernahme als Beschuldigter, erstattete er über seinen damaligen Anwalt Strafanzeige gegen sie wegen Verleumdung, obwohl er sie als unschuldig kannte (falsche Anschuldigung). 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal de police de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois, 1. Juli 2024): Schuldig der sexuellen Nötigung (Art. 189 aStGB) und der falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB). Bestraft mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt aufgeschoben (Probezeit 3 Jahre), und Busse von Fr. 1'500.– (15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe); die Zivilforderung der Privatklägerin auf Genugtuung wurde abgewiesen; er hat der Privatklägerin Fr. 10'473.80 Auslagen zu bezahlen; Kosten von Fr. 11'830.90 zu seinen Lasten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Nur der Beschuldigte erhob Berufung und beantragte Aufhebung und Rückweisung an die Staatsanwaltschaft, subsidiär Freispruch von sexueller Nötigung und falscher Anschuldigung sowie Entschädigung; er beantragte die Befragung der elf anwesenden Zeugen des Abends. Er bestritt die Vorwürfe und rügte die Glaubhaftigkeit der Privatklägerin und der Zeugin. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour d'appel pénale TC VD, PE22.007951, 3. Dezember 2024, Nr. 473): Die Berufung wurde abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt (Beweisanträge abgewiesen). Das Gericht erachtete die Aussagen der Privatklägerin und eines Zeugen als glaubhaft. Die Schuld sei ernsthaft; die sexuelle Nötigung (Strafandrohung Freiheitsstrafe bis 10 Jahre oder Geldstrafe) rechtfertige eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten (aus Gründen der Spezialprävention, da er jede Verantwortung bestreite und die Taten von gewisser Schwere seien), erhöht um 2 Monate für die falsche Anschuldigung: total 8 Monate. Mangels Vorstrafen bedingter Vollzug, wegen fehlender Einsicht kombiniert mit einer sofortigen Busse von Fr. 1'500.– (Art. 42 Abs. 4 StGB).

Bemerkungen

Vorinstanz: Tribunal de police de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois, 1.7.2024; Cour d'appel pénale TC VD (PE22.007951, 3.12.2024, Nr. 473) wies die Berufung des Beschuldigten ab und bestätigte (nur er appellierte). Einzeltat (27.6.2021, Art. 189 aStGB). Einsatzstrafe 6 Mt für die sexuelle Nötigung + 2 Mt für die falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB, Vergehen: Score +1). Score übrige Delikte: 1. Nicht vorbestraft. Nationalität Schweizer ('Citoyen suisse'). Opfer: Leiterin/Regisseurin der Theatervereinigung, Alter nicht angegeben (Erwachsene), Täter war Darsteller in ihrer Truppe (Bekannte).

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