Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 18 Monate (1 Jahr 6 Monate)
Vollzug: bedingt
Der Beschuldigte, ein Masseur, berührte bei einer ayurvedischen Ganzkörpermassage eine knapp 16-jährige Kundin, die ihm gesagt hatte, es sei ihre erste Massage, an Brüsten, Gesäss und Geschlecht, führte einen Finger in den After und zwei Finger in die Vagina ein und sagte «be quiet»; sie zog seine Hand mit Tränen weg und sagte «no stop».
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1973 geborene indische Beschuldigte (Expat mit mehreren Hochschulabschlüssen, bis Ende 2023 Marketingdirektor mit Jahreslohn von Fr. 238'000.–, geschieden, seit 2018 Beziehung zu einer Französin, nicht vorbestraft) arbeitete als Masseur in einem Spa. Am 29. Mai 2021 buchte die Mutter für ihre fast 16-jährige Tochter C.B. (geb. 2005) im Rahmen eines Aufenthalts zum 16. Geburtstag eine einstündige Ganzkörpermassage und teilte mit, dass es die erste Massage der Tochter sei; auch C.B. sagte ihm das vor Beginn. Er führte die ayurvedische Massage durch, wobei C.B. auf dem Bauch lag und nur mit String und Tuch bekleidet war: Er massierte Kopf, Nacken und Rücken, zog das Tuch tiefer, massierte die Pobacken mit Bewegungen durch die Gesässfalte, führte teilweise einen Finger in den After ein, atmete dabei stark aus, fuhr mit der Hand zwischen ihre Beine zum Geschlecht, sagte «be quiet» und machte kreisende Bewegungen am Geschlecht, zog ihr den String mit der Begründung, er sei voller Öl, aus und berührte ihr Geschlecht beim Massieren der Innenschenkel mehrfach. Im zweiten Teil (Rückenlage) liess er eine Brust und das Geschlecht frei, massierte bei jedem Zug über Schulter, Brust, Bauch und Geschlecht, dämmte das Licht, forderte sie auf, die Augen zu schliessen (sie lehnte ab), strich mit der Hand zwischen ihren Schamlippen und führte zwei Finger in die Vagina ein. Als sie seine Hand wegzog und mit Tränen «no stop» sagte, erklärte er, er habe sie nur entspannen wollen. Beim Verlassen sagte er nochmals «be quiet». Die Jugendliche war während der ganzen Massage unwohl, fragte sich als Anfängerin, ob die Gesten «normal» seien, war schockiert, traurig und angeekelt und litt später an Essstörungen mit grossem Gewichtsverlust. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois, 7. Februar 2024): Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB); schuldig der Schändung (Art. 191 StGB: Handlung an einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person). Bestraft mit 18 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt aufgeschoben (Probezeit 2 Jahre); Landesverweisung von 8 Jahren mit SIS-Ausschreibung; lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen; Genugtuung von Fr. 8'000.– nebst Zins seit 29. Mai 2021; Kosten von Fr. 47'283.20 zu seinen Lasten. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Nur der Beschuldigte erhob Berufung und beantragte Freispruch von der Schändung, Entschädigung nach Art. 429 StPO, eventuell Aufhebung und Rückweisung; er beantragte eine psychiatrische Begutachtung der Privatklägerin (abgewiesen). Er bestritt die Vorwürfe; die Cour d'appel pénale hielt die Aussagen der Privatklägerin und die Aussage einer weiteren Kundin über ein analoges unangemessenes Verhalten (starkes Atmen, Unwohlsein) für überzeugend; das Fehlen von DNA-Spuren sei wegen des reichlichen Öls unerheblich. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour d'appel pénale TC VD, PE21.009524, 27. Juni 2024, Nr. 247): Die Berufung wurde abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt; die Schuld sei schwer (jemand, der einer ihm völlig ausgelieferten jungen Frau im Rahmen einer Wellness-/Pflegebeziehung sexuelle Handlungen aufzwang, teils von objektiv erheblicher Schwere wie die digitalen Penetrationen; Bestreiten bis zuletzt; Strafe unter 180 Tagessätzen komplett ausgeschlossen), einschliesslich der Strafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 2 Jahre), der Landesverweisung von 8 Jahren mit SIS-Ausschreibung (obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB; Härtefall verneint, da Expat mit beruflichen Gründen in der Schweiz, kein Französisch, keine Familie in der Schweiz, Stellenangebote in Paris und London, Freundin ohne gemeinsamen Haushalt), des lebenslänglichen Tätigkeitsverbots mit Minderjährigen und der Genugtuung von Fr. 8'000.–; die Kosten des Berufungsverfahrens gingen zu seinen Lasten.
Vorinstanz: Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois, 7.2.2024 (Freispruch von sexuellen Handlungen mit Kindern, Schuldspruch wegen Schändung); Cour d'appel pénale TC VD (PE21.009524, 27.6.2024, Nr. 247) wies die Berufung des Beschuldigten ab und bestätigte vollumfänglich (nur er appellierte). Einzeltat 29.5.2021 (Art. 191 StGB), Tatmittel Ausnützen der Widerstandsunfähigkeit/des Vertrauensverhältnisses der Massage. Score übrige Delikte: 0. Nicht vorbestraft. Nationalität indisch (Landesverweisung 8 Jahre). Opfer geb. 2005 (zur Tatzeit fast 16, d.h. 15 Jahre); Täter war ihr unbekannt (Masseur).