Fall PE22.023876

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Broye et Nord vaudois
Urteilsdatum: 05.07.2023
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 1
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: Gewalt
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:02:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: nicht bekannt
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 16 Monate (1 Jahr 4 Monate)

Vollzug: bedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte drang bei einem zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr trotz mehrfachem «Nein» und «Hör auf» mit Gewalt anal in die Privatklägerin ein, indem er ihren Oberkörper aufs Sofa drückte, sich auf sie setzte und ihre Beine blockierte; zuvor hatte er ein pädopornografisches Video gespeichert und an fünf Personen weitergeleitet.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 2000 in Lausanne geborene Beschuldigte (Schweizer, Kfz-Betriebsangestellter bzw. Techniker, 2023 verheiratet, ein Kind, nicht vorbestraft, guter Leumund) hatte am Freitag, 15. Mai 2021, zwischen 22.15 und 23.00 Uhr in einem Lokal in einer Ortschaft im Waadtland mit der Privatklägerin C.Q., mit der er zuvor Beziehungen hatte, einvernehmlichen vaginalen Verkehr auf einem Sofa. Er drehte sie auf den Bauch und versuchte, anal einzudringen; sie bemerkte, er sei «zu hoch», es sei «weiter unten»; auf seine Frage, ob sie keine Lust habe, verneinte sie, er sagte, er mache langsam; sie sagte erneut «arrête, j'ai pas envie» und rutschte zur Seite. Er packte sie am Becken, setzte sich auf sie und blockierte ihre Beine; sie versuchte ihn wegzustossen, sagte «non», bat mehrfach aufzuhören und sagte, er tue ihr weh. Trotz mehrfach ausgedrückter Ablehnung drückte er ihren Oberkörper mit dem Arm aufs Sofa, drang mit Gewalt anal in sie ein, hielt mit einer Hand ihren unteren Rücken fest und setzte die Tat rund zwei Minuten bis zur Ejakulation fort. Der Beschuldigte war stark alkoholisiert (Weindegustation am Nachmittag). Im November 2020 besass, konsultierte und übermittelte er an fünf Personen ein pädopornografisches und zoophiles Video (Kind und Huhn). 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois, 5. Juli 2023): Schuldig der sexuellen Nötigung (Art. 189 aStGB) und der Pornografie (Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB). Bestraft mit 16 Monaten und 15 Tagen Freiheitsstrafe, bedingt aufgeschoben (Probezeit 2 Jahre); Genugtuung von Fr. 15'000.– nebst Zins seit 15. Mai 2021 und Fr. 15'000.– Entschädigung für ihre Auslagen; Einziehung eines Slips und einer Weinflasche. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Nur der Beschuldigte erhob Berufung und beantragte Freispruch von der sexuellen Nötigung, für die Pornografie eine bedingte Geldstrafe, die Abweisung der Zivilforderungen und die Kostenauflage nur zu einem Zwanzigstel; er beantragte medizinische Zeugnisse über die Privatklägerin und eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung (abgewiesen). Er bestritt die Nötigung. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour d'appel pénale TC VD, PE22.023876, 12. Februar 2024, Nr. 7): Die Berufung wurde sehr teilweise gutgeheissen: Die Schuldsprüche wurden bestätigt; die Strafe wurde neu auf 15 Monate Freiheitsstrafe für die sexuelle Nötigung (bedingt, Probezeit 2 Jahre) und 30 Tagessätze zu Fr. 30.– (bedingt) für die Pornografie festgesetzt. Das Verschulden bei der sexuellen Nötigung sei schwer (Verletzung der sexuellen Integrität unter Ausnützen und Verrat des zwischen den beiden bestehenden Vertrauens, erhebliche Folgen für die psychische Gesundheit der Privatklägerin, Behandeln wie ein Objekt, Triebbefriedigung, keine Einsicht); entlastend der gute Leumund und die erhebliche Alkoholisierung. Pornografie: leichtes Verschulden, frühere Tat bei damals vorstrafenfreiem Beschuldigten, daher Geldstrafe.

Bemerkungen

Vorinstanz: Tribunal correctionnel de l'arrondissement de la Broye et du Nord vaudois, 5.7.2023, 16 Mt 15 Tage bedingt (Feldwert 16 Mt, gerundet; 15 Tage nicht erfasst); Cour d'appel pénale TC VD (PE22.023876, 12.2.2024, Nr. 7) milderte sehr teilweise auf 15 Mt FS (sexuelle Nötigung) + 30 TS Geldstrafe (Pornografie), beides bedingt (nur der Beschuldigte appellierte, daher Vorinstanz-Werte). Einzeltat 15.5.2021 (Art. 189 aStGB; anale Penetration nach altem Recht als sexuelle Nötigung). Score übrige Delikte: 1 (Pornografie Art. 197 Abs. 4/5 StGB, Vergehen). Nicht vorbestraft. Nationalität Schweizer: in Lausanne geboren, Katalogtat nach 1.10.2016, keine Landesverweisung im Urteil erwähnt. Opferalter nicht angegeben; früher Beziehungen zwischen Täter und Opfer ('Bekannte'). Alkoholisierung des Täters wurde strafmindernd berücksichtigt (keine Art. 19 StGB-Verminderung).

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