Fall PE19.005337

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel La Côte
Urteilsdatum: 19.11.2024
Kanton: VD
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: a189, sexuelle Nötigung, altrechtlich
Tatmittel: psychischer Druck
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen: 10
Deliktsperiode: 150 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Bekannte
Opferalter: Unter 16 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 24 Monate (2 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Ein Sportlehrer fasste seiner 13- bis 14-jährigen Schülerin über fünf Monate hinweg wiederholt an Brüste und Gesäss, indem er sie unter Vorwänden isolierte und ihre Lage als Lehrer ausnutzte; die Schülerin war vor Angst gelähmt und konnte sich nicht wehren.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1977 geborene Beschuldigte J. war seit 2001 Sportlehrer an einer Sekundarschule im Kanton Waadt (nicht vorbestraft, gute soziale Integration). Zwischen Schulbeginn im September 2017 und Ende Januar 2018 verübte er an seiner 13- bis 14-jährigen Schülerin S. in rund zehn Fällen (die Anklage sprach von etwa zwanzig) sexuelle Handlungen: Unter dem Vorwand, eine Turnübung zu korrigieren oder zu sichern, griff er ihr wiederholt an Gesäss und Brüste, schlug ihr mit dem Badmintonschläger aufs Gesäss, folgte ihr ins Materiallager und fasste ihr unter dem Trikot an die Brüste und ans Gesäss, zog an ihrem Legging und fasste ihr auf die blosse Haut, und hielt sie nach dem Unterricht unter dem Vorwand eines Gesprächs zurück, um sie an der Brust zu berühren. S., durch den Unfalltod ihres besten Freundes im August 2017 stark belastet, war vor Angst gelähmt und konnte sich nicht wehren. Die Taten endeten, als sich mehrere Schülerinnen bei der Schulpsychologin über sein Verhalten beschwerten. S. litt in der Folge unter Flashbacks, war vom 22.12.2018 bis 10.1.2019 in kinderpsychiatrischer Behandlung und erstattete am 14.3.2019 Anzeige; eine aussagepsychologische Begutachtung stützte die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel de l'arrondissement de La Côte, 19. November 2024): Schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB) und der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). 24 Monate Freiheitsstrafe, teilbedingt (6 Monate unbedingt, 18 Monate bedingt, Probezeit 4 Jahre), Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen (10 Jahre) mit Bewährungshilfe; die Zivilforderung der Privatklägerin wurde als verspätet unzulässig erklärt (Verweisung auf den Zivilweg). 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung und beantragte Freispruch von beiden Vorwürfen (er bestritt die Taten und rügte die aussagepsychologische Expertise, die Glaubwürdigkeit der Privatklägerin und die zeitliche Einordnung); die Privatklägerin erhob Anschlussberufung auf Genugtuung von Fr. 10'000.–. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Berufung, die Strafe durfte daher nicht verschärft werden. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour d'appel pénale TC VD, PE19.005337, 22. August 2025): Die Cour d'appel pénale wies den Freispruchsantrag ab: Die Aussagen von S. seien konstant und glaubhaft, die Expertise verwertbar, und die Taten stünden fest; die Anzahl wurde zugunsten des Beschuldigten bei «einer Zehnerzahl» angesetzt. Es liege sexuelle Nötigung durch psychischen Druck (Ausnutzen der Lehrerstellung, Überraschung, körperliche Unterlegenheit) und, im Idealkonkurrenz, sexuelle Handlungen mit einem Kind vor. Das Verschulden wiegt schwer (Ausnutzen der Autoritätsstellung und der Verletzlichkeit der Schülerin am Schulort, mehrfache Begehung über etwa fünf Monate, keine Empathie, schwere Folgen für die psychische und physische Gesundheit und die Schullaufbahn der Schülerin; keine entlastenden Umstände, fehlende Vorstrafen neutral). Für die sexuelle Nötigung allein 16 Monate, durch Asperation 8 Monate für die sexuellen Handlungen mit Kindern: 24 Monate Freiheitsstrafe bestätigt. Die Prognose wurde jedoch weniger pessimistisch beurteilt: Statt teilbedingtem Vollzug gewährte sie den vollbedingten Aufschub (Probezeit 4 Jahre). Tätigkeitsverbot bestätigt; Genugtuung für S. auf Fr. 6'000.– nebst Zins seit 15.11.2017 zugesprochen.

Bemerkungen

Vorinstanz-Prinzip: Nur der Beschuldigte hat Berufung erhoben (Anschlussberufung der Privatklägerin betraf nur die Genugtuung), daher Vorinstanz-Werte: Tribunal correctionnel de l'arrondissement de La Côte, 19.11.2024, 24 Mt teilbedingt (6 Mt unbedingt, Probezeit 4 Jahre). Die Cour d'appel pénale (22.8.2025) bestätigte 24 Mt Freiheitsstrafe, gewährte aber den vollbedingten Vollzug (Probezeit 4 Jahre). Hauptdelikt: sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB, Einsatzstrafe 16 Mt) in Idealkonkurrenz mit sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB, +8 Mt); Tatmittel psychischer Druck (Ausnutzen der Lehrerstellung). Mehrfachbegehung: rund 10 Fälle (Zahl, die das Gericht zugunsten des Beschuldigten annahm; die Anklage sprach von etwa 20), Deliktsperiode ca. 5 Monate (Sept. 2017 bis Ende Jan. 2018, hier mit 150 Tagen erfasst). Opferalter: 'zwischen 13 und 14 Jahren' gemäss Urteil, daher Kategorie 'unter_16'. Nationalität '0': Tat nach 1.10.2016, Katalogtat (Art. 187/189 StGB), keine Landesverweisung erwähnt; Staatsangehörigkeit im Urteil nicht ausdrücklich genannt. Keine weiteren Schuldsprüche, Score 0. Nicht vorbestraft. Tätigkeitsverbot (Art. 67 aStGB) 10 Jahre.

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