Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 36 Monate (3 Jahre)
Vollzug: teilbedingt
Der angeheiratete Onkel fasste die kognitiv beeinträchtigte, 10- bis 12-jährige Nichte sechs- bis siebenmal an, fingerte sie, küsste sie und liess sich von ihr berühren, indem er sein Autoritäts- und Vertrauensverhältnis ausnutzte.
1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1966 in Sizilien geborene italienische Staatsangehörige D. (seit 2013 in der Schweiz, seit Juni 2022 wieder in Sizilien, nicht vorbestraft) war der angeheiratete Onkel der 2008 geborenen A. (Tochter seines Schwagers), die er und seine Frau regelmässig beaufsichtigten. Zwischen 2018 und März 2020 beging er in Genf (und in Italien) in sechs bis sieben Fällen sexuelle Handlungen an der 10- bis 12-jährigen Nichte, die kognitiv beeinträchtigt (Dysphasie) und ihm unterlegen war: Er fasste ihr in die Unterhose, massierte und penetrierte sie mit dem Finger, befingerte ihre Brust, küsste sie auf den Mund und zwang sie, seinen Penis anzufassen. In einer Nacht, in der sie im Bett des Onkels zwischen ihm und seiner Frau schlief, berührte er ihre Schenkel und Arme, rieb sich an ihr und später seinen Penis an ihrem Bauch. Die Taten endeten, als A. in der Osternacht (12./13.4.2020) ihren Eltern von «dem Onkel, der mich anfasst» erzählte und nicht mehr zu ihm ging; die Eltern erstatteten am 21. Mai 2020 Anzeige. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel Genf, 26. November 2021, JTCO/139/2021): Freispruch von sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 StGB); Zivilforderungen abgewiesen, Kosten zulasten des Staates. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Die Staatsanwaltschaft (4 Jahre unbedingt, Landesverweisung 10 Jahre) und die Privatklägerin (Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung, hilfsweise Art. 191 StGB; Genugtuung Fr. 15'000.–) erhoben Berufung. Die Strafe war damit frei festzusetzen. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour de justice Genf, CPAR, AARP/151/2023, 4. Mai 2023): Die CPAR hiess beide Berufungen gut und sprach D. der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) und der sexuellen Nötigung (Art. 189 StGB) schuldig; für die Fakten in der Wohnung an der rue 3______ sprach sie frei. Die sexuelle Nötigung wurde über psychischen Druck (Ausnutzen von Autoritätsstellung als Onkel, kognitiver und körperlicher Unterlegenheit und Abhängigkeit des Kindes) bejaht. Das Verschulden wiege schwer (sechs bis sieben Übergriffe in rund zwei Jahren auf eine 10- bis 12-jährige in der Präadoleszenz, Vertrauensbruch gegenüber Kind und Eltern, egoistisches Motiv, keine Einsicht oder Zusammenarbeit, keine Vorstrafen neutral). Einsatzstrafe 24 Monate für die sexuelle Nötigung, +12 Monate (hypothetisch 18) für die sexuellen Handlungen mit Kindern: total 3 Jahre Freiheitsstrafe, teilbedingt (18 Monate unbedingt, Probezeit 5 Jahre; Anrechnung von 55 Tagen Haft und 74 Tagen Ersatzmassnahmen); Landesverweisung 5 Jahre (Katalogtat nach Art. 66a lit. h StGB), Genugtuung Fr. 10'000.– nebst Zins seit 1.1.2019.
Ausnahme 1 des Vorinstanz-Prinzips: Das Tribunal correctionnel Genf (26.11.2021) sprach frei; erst die Cour de justice (CPAR, AARP/151/2023, 4.5.2023) verurteilte auf Berufung der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin, die Strafe war frei festzusetzen. Daher gericht, urteilsdatum und Sanktion aus Sicht der CPAR (3 Jahre, davon 18 Mt unbedingt, Probezeit 5 Jahre). Hauptdelikt: sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB, Einsatzstrafe 24 Mt), Tatmittel psychischer Druck; zusätzlich Art. 187 StGB (im Schuldspruch ohne ausdrückliches 'mehrfach', tatsächlich 6–7 Fälle). Mehrfachbegehung: 6 Fälle (das Gericht nennt 'six ou sept', hier der untere Wert), Periode rund 2 Jahre (2018 bis März 2020, 730 Tage). Opfer geb. 2008, 10–12 Jahre, unter_14; Beziehung 'entfernt verwandt' (angeheirateter Onkel). Nationalität '1' (italienischer Staatsangehöriger, Landesverweisung 5 Jahre). Nicht vorbestraft, keine weiteren Schuldsprüche, Score 0.