Fall AARP/349/2019

Meta-Informationen
Gericht: Tribunal correctionnel Genf
Urteilsdatum: 13.02.2019
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 0
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: a191, Schändung, altrechtlich
Tatmittel: Widerstandsunfähigkeit
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Unbekannte
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 60 Monate (5 Jahre)

Vollzug: unbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte führte eine in der Nacht stark betrunkene, wehrlose 22-jährige Passantin an einen abseitigen Ort am Quai, entkleidete sie, brachte sie auf alle Viere und drang anal in sie ein, bis ein Paar die Polizei rief.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 41-jährige marokkanische Staatsangehörige A. (nie in der Schweiz wohnhaft oder aufenthaltsberechtigt, lebte in Frankreich, reiste für Gelegenheitsarbeiten nach Genf; Vorstrafen 2017 wegen Diebstahls und 2018 wegen Urkundenfälschung und illegaler Einreise, je mit bedingten Geldstrafen) traf am 17. Februar 2018 zwischen 5 und 5.30 Uhr auf einem Quai in Genf die 22-jährige D., die in stark alkoholisiertem Zustand, nahe der Bewusstlosigkeit und ohne zusammenhängende Äusserungen, eine Diskothek verlassen hatte. Er erkannte ihre Trunkenheit und Widerstandsunfähigkeit, zog sie bei Regen an einen Ort etwas weiter weg zu Boden, zog ihr Hose und Unterhose aus, brachte sie auf alle Viere und drang mit seinem Penis (zumindest teilweise mit Kondom) anal in sie ein, ohne zu ejakulieren. Ein Paar griff ein und alarmierte die Polizei, worauf A. flüchtete und die Halbnackte zurückliess. Er wurde am 14. Juli 2018 verhaftet; DNA-Spuren am Kondom führten zu ihm. D. litt unter Arbeitsunfähigkeit (bis Januar 2019), Selbstwertverlust, Schlaflosigkeit, Panikattacken, Essstörungen und war in psychotherapeutischer Behandlung. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel Genf, 13. Februar 2019, JTCO/20/2019): Schuldig der sexuellen Handlungen mit einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person (Art. 191 StGB). 5 Jahre Freiheitsstrafe unbedingt (Anrechnung von 215 Tagen Haft; keine Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 21.3.2018, da andere Strafart); Verzicht auf Widerruf des bedingten Vollzugs vom 17.5.2017; Landesverweisung für 10 Jahre; Genugtuung für D. sowie Entschädigung für Verteidigungskosten; Verbleib in Sicherheitshaft. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung gegen das gesamte Urteil und beschränkte sie später auf die Strafhöhe (schriftliches Verfahren): Er berief sich auf eine verminderte Verantwortlichkeit durch Alkohol und verlangte eine tiefere Strafe. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour de justice Genf, CPAR, AARP/349/2019, 15. Oktober 2019): Die CPAR wies die Berufung ab und bestätigte das Urteil: Das Verschulden sei schwer (nächtliche anale Penetration einer Wehrlosen im öffentlichen Raum, Behandlung als Objekt, Zurücklassen der halb entkleideten Frau, erhebliche gesundheitliche Folgen; schlechte Zusammenarbeit – er behauptete einvernehmlichen Geschlechtsverkehr und ihr Vergnügen –, keine Einsicht, keine Reue; Vorstrafen, wenn auch nicht einschlägig, zeigten fehlende Rechtstreue). Eine verminderte Verantwortlichkeit durch Alkohol verneinte sie (er gab durchwegs an, bewusst und lucid gehandelt zu haben, und floh effizient). Die erstinstanzlichen 5 Jahre Freiheitsstrafe unbedingt wurden bestätigt, ebenso Landesverweisung (10 Jahre) und Genugtuung von Fr. 13'000.– nebst Zins seit 17.2.2018.

Bemerkungen

Vorinstanz-Prinzip: Nur der Beschuldigte hat Berufung erhoben (beschränkt auf die Strafhöhe); Tribunal correctionnel Genf (13.2.2019) bestätigt durch die Cour de justice (AARP/349/2019, 15.10.2019): 5 Jahre unbedingt. Hauptdelikt Art. 191 StGB (Tat 17.2.2018), Tatmittel Widerstandsunfähigkeit, Einzeltat. Opfer 22 Jahre (erwachsen), Beziehung 'Unbekannte' (Zufallsbegegnung auf dem Quai). Nationalität '1' (marokkanischer Staatsangehöriger, Landesverweisung 10 Jahre). Vorbestraft: 17.5.2017 (Diebstahl) und 21.3.2018 (Urkundenfälschung, illegale Einreise), nicht einschlägig. Keine weiteren Schuldsprüche, Score 0.

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