Fall AARP/17/2021

Meta-Informationen
Gericht: Cour de justice Genève (CPAR)
Urteilsdatum: 26.01.2021
Kanton: GE
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Ausländer/Ausländerin
Deliktsscore übrige Delikte: 3
Vorbestraft: Ja
Einschlägig vorbestraft: Nein
Original-Urteil (PDF): PDF anzeigen

Hauptdelikt: a191, Schändung, altrechtlich
Tatmittel: Widerstandsunfähigkeit
Mehrfache Begehung: Nein
Anzahl Tatbegehungen: –
Deliktsperiode: 345 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: flüchtig Bekannt
Opferalter: Erwachsen
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Keine
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 36 Monate (3 Jahre)

Vollzug: teilbedingt

Kurzsachverhalt

Der Beschuldigte brachte eine so betrunkene Frau, dass sie bewusstlos wurde, nach mehrfacher Abweisung in seine Wohnung und hatte ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr, bis sie erwachte und ihn wegstiess.

Zusammenfassung

1. Sachverhalt & Tatausführung: Der 1985 in der Türkei geborene türkische Staatsangehörige A. (2004 für den Familiennachzug in die Schweiz gekommen, bis 2010 verheiratet, Kellner, Vater eines 15-jährigen Sohnes; 2016 mit 90 Tagessätzen bedingt wegen illegalen Aufenthalts und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung vorbestraft) lernte in der Nacht vom 17. auf den 18. Mai 2017 in einem Genfer Club E. kennen, die seine Annäherungen mehrfach klar zurückwies. Als sie später so betrunken war, dass sie nicht mehr stehen konnte und das Bewusstsein verlor (gemäss Freundin «méconnaissable», aggressiv), nahm er sie in seine Wohnung mit und hatte mit der Bewusstlosen ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr; E. erwachte nackt unter ihm, stiess ihn weg und flüchtete unter dem Vorwand eines Anrufs. Sie musste einen Monat lang eine HIV-Prophylaxe machen, war neun Monate in psychologischer Behandlung, bevor sie Anzeige erstattete (14.2.2018). Zudem hielt er sich von Ende 2007 bis 2016 ohne Bewilligung in der Schweiz auf und arbeitete schwarz, und ging 2016 eine Scheinehe mit G. ein (Zahlung von Fr. 7'000.– und monatlich Fr. 300.–), um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. 2. Vorinstanzliches Urteil (Tribunal correctionnel Genf, 5. Juni 2020, JTCO/71/2020): Schuldig der sexuellen Handlungen mit einer widerstandsunfähigen Person (Art. 191 StGB), des Verstosses gegen das AIG (Art. 118 Abs. 1, Scheinehe), des illegalen Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung (Art. 115 Abs. 1 lit. b und c AIG). 30 Monate Freiheitsstrafe, teilbedingt (6 Monate unbedingt, Probezeit 4 Jahre), 90 Tagessätze à Fr. 70.– bedingt (teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 18.2.2016), Verzicht auf Widerruf, Landesverweisung für 7 Jahre. 3. Berufungsverfahren & Parteianträge: Der Beschuldigte erhob Berufung (Freispruch von Art. 191 StGB, Strafe von höchstens 123 Tagen/Einheiten, Verzicht auf Landesverweisung); die Staatsanwaltschaft erhob ebenfalls Berufung und beantragte 4 Jahre Freiheitsstrafe. Die Strafe war daher frei zu bestimmen. 4. Berufungsentscheid & Strafzumessung (Cour de justice Genf, CPAR, AARP/17/2021, 26. Januar 2021): Die CPAR wies die Berufung des Beschuldigten ab und hiess die der Staatsanwaltschaft teilweise gut: Der Beschuldigte habe die völlige Widerstandsunfähigkeit der zuvor ablehnenden Frau ausgenutzt; keine Einsicht, mehrfaches Lügen, nur formale Entschuldigung. Einsatzstrafe für Art. 191 StGB 30 Monate, dazu 6 Monate (hypothetisch 12) für die Scheinehe nach Art. 118 AIG, total 36 Monate Freiheitsstrafe, teilbedingt (18 Monate unbedingt, Probezeit 4 Jahre; Anrechnung von 126 Tagen Haft und 7 Tagen Ersatzmassnahmen); die Geldstrafe von 90 Tagessätzen für Art. 115 AIG wurde bestätigt. Landesverweisung 7 Jahre (keine Härtefall-Argumentation, keine ausserordentliche Integration), ohne Ausdehnung auf den Schengenraum.

Bemerkungen

Ausnahme 1 des Vorinstanz-Prinzips: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung erhoben (4 Jahre beantragt), die Cour de justice (CPAR, AARP/17/2021, 26.1.2021) konnte die Strafe frei festsetzen und erhöhte von 30 auf 36 Mt; daher gericht, urteilsdatum und Sanktion aus Sicht der CPAR (36 Mt teilbedingt, 18 Mt unbedingt, Probezeit 4 Jahre). Die 36 Mt umfassen 30 Mt für Art. 191 StGB und 6 Mt für Art. 118 AIG; daneben 90 Tagessätze für Art. 115 AIG (nicht im Feld anzahl_tagessaetze, da Hauptsanktion Freiheitsstrafe). Hauptdelikt Art. 191 StGB (Tat 17./18.5.2017), Tatmittel Widerstandsunfähigkeit (Bewusstlosigkeit durch Alkohol), Einzeltat. Opfer: Alter im Urteil nicht genannt, als erwachsen erfasst (Anhaltspunkt: sie besuchte mit Freunden mehrere Lokale und trank Alkohol; eine Minderjährigkeit wird nirgends erwähnt); Beziehung 'flüchtig Bekannt' (am gleichen Abend kennengelernt). Nationalität '1' (Türkei, Landesverweisung 7 Jahre). Vorbestraft 18.2.2016 wegen illegalen Aufenthalts und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung (nicht einschlägig). Score 3: Art. 118 AIG, Art. 115 Abs. 1 lit. b und lit. c AIG (je Vergehen +1).

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