Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 60 Monate
Vollzug: unbedingt
Zusammengefasst wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten im Wesentlichen vor, er habe in der Nacht vom 12. auf den 13. August 2023 die damals 10-jährige Privatklägerin 1, eine Kollegin seiner Tochter, der Privatklägerin 2, mit seinen Fingern vaginal und anal ausgegriffen. Zudem habe er seine Hoden gegen das Gesäss der Privatklägerin 1 gedrückt und sie kurzzeitig mit seinem Penis anal penetriert (Dossier 1). Weiter habe der Beschuldigte seine Tochter, die Privatklägerin 2, welche am tt.mm.2013 geboren ist, im Zeitraum von 2021 bis 2023 fünfmal sexuell missbraucht, wobei er unter anderem mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen sei und sie an der Vagina geleckt habe (Dossier 2).