Meta-Informationen
Gericht: Bezirksgericht Dielsdorf
Urteilsdatum: 06.12.2023
Kanton: ZH
Verfahrensart: ordentlich
Geschlecht: männlich
Nationalität: Schweizerin/Schweizer
Deliktsscore übrige Delikte: 2
Vorbestraft: Nein
Einschlägig vorbestraft: Nein

Hauptdelikt: a187, sex. Handlungen mit Kindern, altrechtlich
Tatmittel: einvernehmlich
Mehrfache Begehung: Ja
Anzahl Tatbegehungen:
Deliktsperiode: 275 Tage
Deliktsdauer Einzeltat: 0:30:00
Täter-Opfer-Beziehung: Ehegatte/Partner
Opferalter: Unter 16 Jahren
Sexuelle Vorerfahrung des Opfers: unbekannt

Zusätzliche Sexualdelikte:
  • Keine
Besonderheiten:
  • Geständnisrabatt
Sanktion

Hauptsanktion: Freiheitsstrafe

Dauer: 22 Monate

Vollzug: bedingt

Zusammenfassung

Vorinstanz: Bezirksgericht Dielsdorf, 6. Dezember 2023 (DG230009). Schuldsprueche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind (Art. 187 Ziff. 1 StGB) sowie mehrfachen Vergehens gegen das BetmG (Art. 19bis BetmG). Der damals ca. 40-jaehrige Beschuldigte unterhielt mit der zu Beginn rund 14 1/2-jaehrigen Privatklaegerin eine reale (Liebes-)Beziehung. Erste Tatgruppe (Fruehling 2022, ca. 3 Wochen): Zungenkuesse und Anfassen an Bruesten/Scheide. Zweite Tatgruppe (Mai 2022 bis Januar 2023): regelmaessiger, ca. woechentlicher, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr - hierauf stuetzte die Vorinstanz die Einsatzstrafe (hypothetisch 28 Mte). Die Handlungen waren einvernehmlich (Initiative teils von der Privatklaegerin), aber wegen Unterschreitung des Schutzalters von 16 Jahren strafbar; erschwerend u.a. Verzicht auf Praeservative. BetmG: Der Beschuldigte stellte der Privatklaegerin in seiner Wohnung Marihuana zur Verfuegung (Dez. 2022 - Jan. 2023). Vorinstanzliche Strafe: 22 Monate Freiheitsstrafe (bedingt, Probezeit 2 J., 311 Tage Haft angerechnet) sowie 80 Tagessaetze Geldstrafe zu Fr. 30 (bedingt, Probezeit 2 J.); zudem lebenslaengliches Taetigkeitsverbot (Art. 67 Abs. 3 lit. b StGB). Geldstrafe fuer BetmG-Delikt separat wegen fehlenden Zusammenhangs; Geständnisrabatt (frühes Geständnis). Obergericht (SB240507, 29. Oktober 2025): Nur die Staatsanwaltschaft hatte Berufung erhoben und 5 Jahre Freiheitsstrafe verlangt; die Berufung wurde abgewiesen und die vorinstanzliche Strafe (22 Mte FS bedingt + 80 TS Geldstrafe bedingt) vollumfaenglich bestaetigt.

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