Hauptsanktion: Freiheitsstrafe
Dauer: 26 Monate
Vollzug: teilbedingt
Bezirksgericht Bülach, Urteil vom 18. Februar 2025 (DG240050-C), erstinstanzlich; gegen das Urteil wurde vom amtlichen Verteidiger Berufung angemeldet. Beschuldigter: männlich, serbischer Staatsangehöriger, in Österreich aufgewachsen, nicht erwerbstätig, vom Sozialamt unterstützt. Vorwurf/Schuldsprüche: (Dossier 1) sexuelle Handlungen mit einem Kind i.S.v. aArt. 187 StGB — einmaliger Oralverkehr im Sommer 2023 mit seiner damals 10-jährigen Stiefschwester (geb. 2013) am gemeinsamen Wohnort; keine Gewaltanwendung, kein Nötigungsmittel, aber Ausnutzung der kindlichen Wehr-/Hilflosigkeit und des familiären Vertrauensverhältnisses. Sachverhalt gestützt auf die als glaubhaft gewürdigten Aussagen des Kindes (Privatklägerin 1) und der Mutter (Zeugin). (Dossier 2) einfache Körperverletzung Art. 123 Ziff. 1 StGB (Biss in die Stirn der Ex-Partnerin, 5 cm lange Bisswunde, genäht); (Dossier 3) Tätlichkeiten Art. 126 StGB (Stiefmutter kurz am Hals gepackt); (Dossier 4) Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch Art. 94 Abs. 1 SVG und Fahren ohne Berechtigung Art. 95 Abs. 1 SVG. Dossiers 2-4 anerkannt. Strafzumessung: schwerstes Delikt aArt. 187 StGB (Strafrahmen Geldstrafe bis 5 J FS), Einsatzstrafe 17 Monate; Asperation +4 Monate (Körperverletzung, hyp. 6 Mt) und +2 Monate (SVG-Delikte, hyp. 3 Mt) = 23 Monate; Täterkomponente wegen zweier teileinschlägiger Vorstrafen (Strafbefehl 20.09.2021: KV/Hausfriedensbruch/Tätlichkeiten, 80 TS; Strafbefehl 12.12.2023: Nötigung etc., 180 TS) +3 Monate = 26 Monate Freiheitsstrafe. Für die Tätlichkeiten separat Busse Fr. 300.- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage). Anrechnung 63 Tage Haft. Vollzug: teilbedingt — 16 Monate aufgeschoben bei 4 Jahren Probezeit, 10 Monate (abzüglich Haft) unbedingt. Widerruf des bedingten Vollzugs der Geldstrafe von 80 TS aus dem Strafbefehl vom 20.09.2021. Nebenfolgen: lebenslängliches Tätigkeitsverbot (Art. 67 Abs. 3 lit. b StGB), obligatorische Landesverweisung 8 Jahre (Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB, Katalogtat, kein Härtefall) mit Ausschreibung im SIS, Abnahme DNA-Probe/DNA-Profil. Genugtuung an Privatklägerin 1 (Kind) Fr. 7000.-, Privatklägerin 2 Fr. 500.-; Forderungen der Privatklägerin 3 abgewiesen bzw. auf Zivilweg verwiesen. Codierungshinweise: Tatmittel als "einvernehmlich" codiert, da nur aArt. 187 StGB (kein Nötigungsdelikt Art. 189/190) angeklagt/verurteilt und das Gericht explizit keine Gewalt und kein Nötigungsmittel feststellte. vorbestraft_einschlaegig=False, da keine sexualdeliktische Vorstrafe vorliegt (die "teileinschlägigen" Vorstrafen betreffen die Nebendelikte, nicht das sexuelle Hauptdelikt). Deliktsscore übrige Delikte = 3: +1 einf. Körperverletzung (Vergehen), +1 Entwendung z. Gebrauch (Vergehen), +1 Fahren ohne Berechtigung (Vergehen); Tätlichkeiten sind Übertretung = 0.